Gefährliche Fehleinschätzung

Wie Sie eine Unterversicherung Ihrer Gewerbekunden vermeiden

Schließen Unternehmer eine Inhaltsversicherung ab, sollten sie darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entspricht. Anderenfalls riskieren sie eine Unterversicherung. Der Versicherer reguliert im Schadenfall dann nicht den gesamten Schaden.
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Feuerwehrleute bekämpfen einen Lagerhallen-Brand.

Insbesondere kleinere und neu gegründete Unternehmen haben ihre Ausgaben genau im Blick. Da kann es eine Strategie sein, die Versicherungssumme möglichst niedrig zu wählen, um weniger Prämie zu zahlen. Verlockend ist das unter Kostengesichtspunkten etwa bei der Inhaltsversicherung. Doch das kann sich als dramatischer Fehler herausstellen. Statt zu sparen, kann es am Ende richtig teuer werden.

Nämlich dann, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Höhe des Schadens über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Daher sollte die Versicherungssumme immer dem tatsächlichen Wert des Geschäftsinhalts entsprechen.

Bei der Versicherungssumme alle Werte beachten

Um die passende Versicherungssumme bei der Geschäftsinhaltsversicherung zu ermitteln, wird das Firmeninventar in einer Gesamtsumme zum Neuwert berücksichtigt. Daher sollte die Versicherungssumme auch tatsächlich alle versicherungsfähigen Sachen des Unternehmens umfassen. So zählen etwa bei gemieteten Geschäftsräumen auch durch den Mieter eingefügte Sachen zur Betriebseinrichtung – also etwa ein fest eingebauter Safe.

Vorsicht vor Unterversicherung

Eine Unterversicherung besteht immer dann, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die vertraglich festgelegte Versicherungssumme. In diesem Fall würde der Versicherer den Schaden nur anteilig ersetzen. Die Differenz müsste der Kunde selbst tragen. Der Versicherer beruft sich in diesem Fall auf die Einrede auf Unterversicherung. Denn für den gesamten Wert des Geschäftsinhalts wurde auch nicht die volle Prämie gezahlt.

Bei einer Erstattung im Schadenfall berechnet der Versicherer die Summe nach dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und dem tatsächlichen (Neu-)Wert der versicherten Sachen. Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise lediglich 200.000 Euro versichert, obwohl der eigentliche Wert seiner Einrichtung, seiner Waren und Vorräte aber 400.000 Euro beträgt, wird im Schadenfall nur die Hälfte des entstandenen Schadens reguliert.

Ein Beispiel: Zerstört ein Brand in dem versicherten Unternehmen die Sachen in einem Wert von 100.000 Euro, bekommt der Versicherte eben auch nur die Hälfte davon, also 50.000 Euro, erstattet. Allerdings gibt es Versicherungsangebote, die auf diese Einrede wegen Unterversicherung verzichten. Bei diesen Policen reguliert der Versicherer den gesamten Schaden. Jedoch gilt das meist nur bei kleineren Schäden. Hier würde der Versicherer den Schaden trotzdem in voller Höhe erstatten.

Versicherungsbedingungen im Blick behalten

Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, ist es ebenfalls wichtig, dass Kunden sich an die mit Vertragsunterzeichnung vereinbarten Bedingungen halten. Zum Beispiel kann der Versicherer für einen Schutz gegen Einbruch verlangen, dass Sicherheitsanlagen installiert werden. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Bedingung nicht nach, kann die Erstattung begrenzt werden. Auch wenn sich das Risiko für das Unternehmen erhöht, muss der Versicherer darüber informiert werden.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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