Studie von KPMG

Provisionsverbot würde viele Verbraucher von Beratung ausschließen

Nach der Bundestagswahl ist das Thema Provisionsdeckel beziehungsweise Provisionsverbot wieder aufgeploppt. Welche Folgen könnte solch ein Regulierungsschritt hierzulande haben? Dieser Frage hat sich nun die Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag mehrerer Verbände gewidmet. Ergebnis: Vielen Menschen ginge der Zugang zu einer Finanzberatung verloren.
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Beratungsszene: Ein Provisionsverbot könnte viele Verbraucher von einer Finanzberatung ausschließen, hat eine Studie von KPMG ergeben.

„Die Provisionsberatung sichert allen Teilen der Bevölkerung einen professionellen Vermögensaufbau und die Teilhabe am Kapitalmarkt. Ein Wechsel ausschließlich zur Honorarberatung, wie derzeit von einigen Parteien und Verbraucherschützern gefordert, würde hingegen breite Bevölkerungskreise gravierend benachteiligen“ – so lautet das Ergebnis einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), des deutschen Fondsverbands BVI und des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

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Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden durch die Honorarberatung von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer wäre, heißt es weiter. Die Verbände fordern von der Politik daher, Sparern und Anlegern weiterhin die freie Wahl zwischen einer Beratung auf Provisions- oder Honorarbasis zu lassen.

Insbesondere in Zeiten von Nullzinsen sei die Anlage in Wertpapiere „ein unerlässlicher Baustein für die Vermögensbildung und die private Altersvorsorge“, heißt es im Studienpapier. Häufig müssten Verbraucher von der Notwendigkeit eines Vermögensaufbaus überzeugt und an den Kapitalmarkt herangeführt werden.

Vergütungsmodelle verglichen

KPMG hat die verschiedenen Vergütungsmodelle hierbei verglichen. Dabei hat die Beratungsgesellschaft den laut Bundesverband unabhängiger Honorarberater durchschnittlichen Stundensatz von 180 Euro als Grundlage genommen. Für ein Erstgespräch wurde eine Dauer von zwei Stunden angesetzt, für Folgegespräche jeweils eine Stunde. Für die Provisionsberatung nahmen die KPMG-Analysten einen einmalig anfallenden Ausgabeaufschlag und den laufenden Bestandsprovisionen für die 78 am häufigsten vertriebenen Privatanleger-Fonds zugrunde

Die Beratungskosten hängen laut der Studie von vier Faktoren ab:
  1. Dem Anlagebetrag, für den hier der Median des Finanzvermögens deutscher Haushalte von 16.900 Euro angenommen wurde.
  2. Dem Anlagehorizont beziehungsweise der Haltedauer der Anlage. KPMG hat hierbei die gewichtete durchschnittliche Haltedauer der bei Privatanlegern beliebtesten Publikumsfonds als Basis genommen. Laut BVI-Statistik liegt sie bei 6,4 Jahren bei Aktienfonds, 9,6 Jahren bei Mischfonds und 4,0 Jahren bei Rentenfonds. Hier angenommen werden 6,5 Jahre.
  3. Der Verteilung des Anlagebetrags auf verschiedene Produktarten (hier angenommen: 55 Prozent Aktienfonds, 15 Prozent Rentenfonds, 15 Prozent Mischfonds, 5 Prozent Strukturierte Produkte und 10 Prozent Zuwendungsfrei).
  4. Der Wertentwicklung des Portfolios.

Das Ergebnis des Vergleichs lesen Sie auf der folgenden Seite.

Das Ergebnis

Bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro sei die Honorarberatung in diesem Modell teurer als die provisionsbasierte Beratung. Bei einer Investition von 16.900 Euro lägen die Kosten für die Honorarberatung um 50 Prozent höher als für die Provisionsberatung. Das durchschnittliche Fondsvermögen der deutschen Haushalte im Jahr 2017 lag bei nur 6.000 Euro, hier wären die Kosten für die Honorar-Anlageberatung laut Studie etwa viermal so hoch wie die Kosten einer Provisionsberatung.

Nach Angaben von KPMG prägen Sparer mit kleinerem Geldbeutel den Markt. So wird über die Hälfte (55 Prozent) der Wertpapiersparpläne mit maximal 100 Euro pro Monat bespart, bei über einem Viertel (28 Prozent) liegt der monatliche Sparbetrag unter 50 Euro. Vor allem diese Verbraucher seien auf fachkundige Beratung angewiesen. Mit einem Provisionsverbot könnte dieses Angebot zu Lasten der beratungsbedürftigen Verbraucher nicht mehr aufrechterhalten werden.

Wollen Verbraucher separat für Beratung bezahlen?

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass die meisten Verbraucher nicht bereit seien, für eine Beratung zu bezahlen. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar habe ergeben, dass sich nur 16 Prozent der Befragten vorstellen können, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen, heißt es im Studienpapier weiter.

Dabei hätten die Befragten im Schnitt knapp 35 Euro als angemessenen Stundensatz angegeben, den tatsächlichen Wert von derzeit 180 Euro würden nur 0,3 Prozent bezahlen. Die überwiegende Mehrheit (74 Prozent) sei hingegen nicht bereit, für eine Beratung ein Honorar zu bezahlen.

Beispiele aus dem Ausland hätten sich nicht bewährt

„Im Falle eines Provisionsverbots bliebe zahlreichen Verbrauchern nur der Ausweg, weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch zu nehmen. Da eine Beratung bei der Geldanlage aber ausweislich der Umfrage für 80 Prozent der Befragten unerlässlich ist, würde ein Verbot der Provisionsberatung dazu führen, dass sie sich – entgegen dem erklärten Ziel des europäischen Gesetzgebers – von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder – mit entsprechend höherem Risiko – ohne Beratung Produkte kaufen“, so ein Fazit der Studienautoren.

Die Studie verweist dabei auch auf Änderungen der Vergütungsstrukturen im Ausland hin. Welche Auswirkungen eine ausschließliche Honorarberatung habe, zeige etwa ein Blick in das Vereinigte Königreich, wo Provisionen 2013 verboten wurden. Dort sei eine Beratungslücke für Kleinanleger bereits Realität, heißt es weiter Studien der englischen Finanzaufsicht FCA zeigten, dass sich der Beratungsmarkt deutlich an höheren Vermögen (meist mindestens 60.000 Euro) ausrichte. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen könnten oder wollten sich eine Beratung nicht mehr leisten. Ähnliches gelte für die Niederlande, wo die traditionelle Anlageberatung fast ausschließlich im Private Banking zu finden sei und häufig ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro voraussetze.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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