Seit Drohnen in der Anschaffung immer günstiger werden, steigt auch die Zahl der privaten Nutzer. Was viele allerdings nicht wissen: Halter von Drohnen, ob gewerblich oder privat, benötigen eine Haftpflichtversicherung für ihr Fluggerät. Nach Auskunft des Vergleichsportals Check24 ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch wer nicht für einen Schaden verantwortlich sei, weil beispielsweise die Drohne durch eine Windböe weggetragen werde und einen Verkehrsunfall verursache, hafte gegenüber den Geschädigten in voller Höhe.
Der Haftpflichtschutz kann bei privaten Nutzern über eine spezielle Drohnenversicherungen oder über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, sofern diese einen entsprechenden Schutz enthält. Drohnenhalter sollten deshalb ihre Police prüfen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln, rät Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflicht bei Check24. „Gute Privathaftpflichtversicherungen mit Drohnenschutz gibt es bereits ab 30 Euro im Jahr.“
Neben der richtigen Versicherung sollten Drohnenpiloten auch darauf achten, ihr Fluggerät beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren zu lassen. Laut Stiftung Warentest ist dazu jeder Besitzer einer Drohne mit einem Abfluggewicht ab 250 Gramm verpflichtet. Das gilt auch für leichtere Modelle, sobald sie eine Kamera haben. Für neuere Drohnen sei außerdem ein extra Führerschein erforderlich. Ebenfalls wichtig zu wissen: Mit einer Drohne sollte man nicht über 120 Meter Höhe fliegen und Menschen nur nach deren Einverständnis fotografieren.
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