Wenn es nach der Beratungsgesellschaft Premium Circle Deutschland geht, sollten die deutschen Berufsunfähigkeitsversicherer gesetzlich zu Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in ihren Vertragsbedingungen verpflichtet werden. Diese Forderung stützt das Unternehmen auf eine kürzlich durchgeführte Studie, die das Antrags- und Leistungsverhalten der BU-Versicherer untersucht hat.
Diese habe „erneut eine erhebliche Varianz der Versicherer im Umgang mit den durch Covid-19 neu hinzugekommenen Herausforderungen“ aufgedeckt, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Unklarheiten und Risiken für Versicherte seien damit nochmals größer geworden, so die Studienautoren weiter. Sie sprechen von einem „weiteren Nebelflug ohne Orientierung“ der Versicherer.
In 97 detaillierten Fragen untersuchten die Experten unter anderem, inwieweit Covid-19-Impfungen mit bestimmten Impfstoffen, ein positiver Covid-19-Test, Reisen in Risiko- oder Mutationsgebiete, durch die Corona-Pandemie ausgelöste psychische Erkrankungen, nicht durchgeführte oder verschobene ärztlich angeordnete Maßnahmen, Arbeit im Homeoffice oder allgemeine Langzeitfolgen aktuell schon Einfluss auf den Antrags- oder Leistungsprozess haben. 59 Versicherer sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhielten einen Erhebungsbogen, mit dem sie an der Studie teilnehmen konnten.
Nur sieben Versicherer (11,9 Prozent) beteiligten sich an der Studie: Alte Leipziger, Barmenia, Canada Life, HDI, LV 1871, Sparkassen Versicherung und Volkswohl Bund. 15 Versicherer (25,4 Prozent) lieferten indes – teilweise begründet – keine Daten, und weitere 37 Versicherer (62,7 Prozent) zeigten selbst nach Erinnerung keinerlei Reaktion.
Trotz einzelner positiver Ausnahmen sei das Gesamtergebnis ernüchternd. Besonders kritisch sei vor allem eine „irreführende“ Aussage auf der Homepage des GDV anzusehen (Zitat: „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln.“). Denn im Rahmen der Studie hätte sich ein teilweise deutlich abweichendes Ergebnis gezeigt, das sowohl den Antrags- als auch den Leistungsprozess betreffe.
Im Antragsprozess gebe es aktuell keine spezifizierten, verständlichen und transparenten Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Covid-19. „Im Gegenteil, die unternehmensindividuelle Auslegung, Einschätzung und Bewertung auf Basis der bereits vor der Pandemie vorhandenen pauschalen Gesundheitsfragen erhöht das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung für Versicherte und Vermittler teilweise erheblich“, heißt es im Studienpapier hierzu.
Im Leistungsfall sorgten zudem die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unverändert etablierte Fülle von unverbindlichen Formulierungen und unbestimmten Begriffen dafür, dass es auch für die Auswirkungen von Covid-19 im BU-Leistungsprozess keine einheitlichen und verbindlichen Leitplanken gibt. „Das Ergebnis der Leistungsprüfung ist weiterhin eine unternehmensindividuelle und einzelfallabhängige Blackbox“, so die Studienautoren weiter. Das Risiko einer Leistungsablehnung sei durch Covid-19 damit „teilweise deutlich erhöht“.
Im Gesamtergebnis stehe fest, dass es für Versicherte – auch im Hinblick auf Corona – in der Berufsunfähigkeitsversicherung „aktuell so gut wie keine verbindliche Vertragsgrundlage gibt“.
Die Versicherer hätten nun die Chance und Verpflichtung zugleich, „zeitnah für Transparenz und Klarheit zu sorgen“, so der Appell der Experten. Der erneut hohe Anteil an Versicherern, die weder in der aktuellen Erhebung noch in ihren Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen Transparenz leisten wollten, „lasse zudem den Schluss zu, dass der Großteil der Branche eher ein Interesse an einem einseitig steuerbaren Geschäftsmodell hat, anstatt mit verständlichen und klaren Produkten die Attraktivität für den Versicherungsnehmer zu erhöhen“.
Premium Circle fordere die Politik deshalb dazu auf – gerade im Hinblick auf die bevorstehende „Corona-Lawine“ im Sinne aller BU-Versicherten zu handeln und „die Versicherer zu Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in ihren Vertragsbedingungen gesetzlich zu verpflichten“.
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