Versuchter Versicherungsbetrug

Bewährungsstrafe für vorgetäuschten Tod in der Ostsee

Es ging um 14 Lebens- und Unfallversicherungen von mehr als 4,1 Millionen Euro: Mit einem vorgetäuschten Tod wollte ein Kieler hohe Versicherungssummen kassieren. Jetzt verurteilte ihn das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.
© picture alliance/dpa | Frank Molter
Der Angeklagte im Kieler Gerichtssaal.

Im Kieler Prozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee ist der Hauptangeklagte jetzt wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Seine mitangeklagte gleichaltrige Ehefrau erhielt ein Jahr – ebenfalls auf Bewährung. Das Verfahren gegen die Mutter wurde wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt.

Auf dem Dachboden versteckt

Der 53-Jährige soll einen tödlichen Bootsunfall vorgetäuscht haben, um die Auszahlung von 14 Lebens- und Unfallversicherungen in einer Gesamthöhe von mehr als 4,1 Millionen Euro an seine Frau und seine Mutter zu erreichen. Der offenbar hochverschuldete Kieler war im Oktober 2019 vermisst gemeldet worden, nachdem sein angeblich gekentertes Motorboot vor Schönberg (Kreis Plön) in der Ostsee gefunden worden war. Die Polizei hatte den Angeklagten später lebend in einem Versteck auf dem Dachboden seiner Mutter gefunden (wir berichteten).

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Nach Medienberichten blieb das Kieler Landgericht mit seinem nun verhängten Urteil deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für den Hauptangeklagten vier Jahre Haft und für dessen Frau zwei Jahre und 10 Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel sah in nur einem der 14 angeklagten Fälle den Tatbestand des versuchten Betrugs als erfüllt an, berichtet der NDR. In den anderen 13 Fällen blieb es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Carsten Tepp bei den Vorbereitungen, einen Betrug zu begehen. Das sei aber nicht strafbar.

Hintergrund: Bei 13 der 14 Versicherungen war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Sterbeurkunde erforderlich, um eine Auszahlung bewilligt zu bekommen. Nur bei einer Versicherung wurde dies nicht explizit in den Bedingungen genannt. Kurzum: Erst bei Vorlage einer gefälschten Sterbeurkunde bei diesen 13 Versicherungen wäre dies ebenfalls vom Gericht als versuchten Betrugs gewertet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, es anzufechten.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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