Der Mann schien sich für besonders clever zu halten – doch sein vermeintlicher Coup entpuppte sich letztlich als das, was es nun einmal war: ein plumper, krimineller Erpressungsversuch, mit dem er grandios scheiterte.
Der inzwischen als Versicherungsmakler tätige Ralf S. erklärt gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber – der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) – im April 2019, dass er an einem Enthüllungsbuch über das Unternehmen arbeite. Ein Verlag habe ihm bereits 540.000 Euro für die Rechte an seinem Werk mit dem Titel „Die Geldsekte“ geboten, brüstet sich der 45-jährige Makler, wie die „Frankfurter Rundschau“ als erstes über den Fall berichtete. Der Mann sei aber bereit dazu, diese Summe auszuschlagen und es mit der Veröffentlichung sein zu lassen, wenn sein Ex-Arbeitgeber mehr biete für die Buchrechte als der Verlag. Doch der Erpressungsversuch misslang – statt Geld gab es eine Anzeige.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilt Ralf S. zu einer Geldstrafe. Dabei entgeht der Makler zumindest einer Verurteilung wegen versuchter Erpressung – es bleibt bei versuchtem Betrug. Laut „FR“ nennen die Richter die Tat eine „Dummheit“, Ralf S. kommt mit einer Verwarnung davon. 80 Tagessätze à 70 Euro würden „vorbehalten“, hieß es. Zudem muss der Makler laut dem Bericht 4.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hessen zahlen, was vielleicht nicht jedem sogleich einleuchten dürfte.
Nun ja, bemerkenswert ist dann doch diese Einlassung des Richters: „Kein Verlag zahle eine halbe Million für ein Enthüllungsbuch über eine Firma, deren Leumund ohnehin seit Jahren offiziell lausig sei“, gibt die Zeitung wieder.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Aktenzeichen war dem Medienbericht nicht zu entnehmen. Ob der verurteilte Mann demnächst erneut in Interviews über seinen Ex-Arbeitgeber herziehen wird, darf jedenfalls bezweifelt werden.
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