Urteil

Geplantes Enthüllungsbuch über DVAG endet mit Geldstrafe

Dieser Erpressungsversuch endete mit einer saftigen Geldstrafe – ein Versicherungsmakler drohte seinem Ex-Arbeitgeber, der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), mit einem Enthüllungsbuch. Doch statt Geld gab es für den Mann eine Anzeige – die nun laut eines Medienberichts in eine Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt mündete.
© picture alliance / greatif | R7051 Florian Gaul
Das Frankfurter Amts- und Landgerichtsgebäude auf einer Aufnahme vom Juli 2020.

Der Mann schien sich für besonders clever zu halten – doch sein vermeintlicher Coup entpuppte sich letztlich als das, was es nun einmal war: ein plumper, krimineller Erpressungsversuch, mit dem er grandios scheiterte.

Was ist geschehen?

Der inzwischen als Versicherungsmakler tätige Ralf S. erklärt gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber – der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) – im April 2019, dass er an einem Enthüllungsbuch über das Unternehmen arbeite. Ein Verlag habe ihm bereits 540.000 Euro für die Rechte an seinem Werk mit dem Titel „Die Geldsekte“ geboten, brüstet sich der 45-jährige Makler, wie die „Frankfurter Rundschau“ als erstes über den Fall berichtete. Der Mann sei aber bereit dazu, diese Summe auszuschlagen und es mit der Veröffentlichung sein zu lassen, wenn sein Ex-Arbeitgeber mehr biete für die Buchrechte als der Verlag. Doch der Erpressungsversuch misslang – statt Geld gab es eine Anzeige.

Mehr zum Thema

Finanzvertrieb hält Vorstandsbezüge geheim

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Deutschlands größter Finanzvertrieb, „bricht seit Jahren das Gesetz, weil sie die…

DVAG baut Vorsprung kräftig aus

Da war die Welt noch eine Corona-freie Zone: 77 Prozent der Vertriebsgesellschaften, die das Finanzmagazin…

DVAG darf Aussteiger nicht benachteiligen

Vertriebsgesellschaften sind nicht gerade begeistert, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, sich selbstständig machen und dabei…

Das Urteil

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilt Ralf S. zu einer Geldstrafe. Dabei entgeht der Makler zumindest einer Verurteilung wegen versuchter Erpressung – es bleibt bei versuchtem Betrug. Laut „FR“ nennen die Richter die Tat eine „Dummheit“, Ralf S. kommt mit einer Verwarnung davon. 80 Tagessätze à 70 Euro würden „vorbehalten“, hieß es. Zudem muss der Makler laut dem Bericht 4.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hessen zahlen, was vielleicht nicht jedem sogleich einleuchten dürfte.

Nun ja, bemerkenswert ist dann doch diese Einlassung des Richters: „Kein Verlag zahle eine halbe Million für ein Enthüllungsbuch über eine Firma, deren Leumund ohnehin seit Jahren offiziell lausig sei“, gibt die Zeitung wieder.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Aktenzeichen war dem Medienbericht nicht zu entnehmen. Ob der verurteilte Mann demnächst erneut in Interviews über seinen Ex-Arbeitgeber herziehen wird, darf jedenfalls bezweifelt werden.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia