„Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versicherer und Insurtechs“ oder „Wettbewerb im Vertrieb ist sinnvoller als das Deckeln von Provisionen“ lauten zwei von insgesamt sieben Thesen zur Regulierung, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Positionspapier zusammengefasst hat.
Zwar sei ein „guter ordnungspolitischer Rahmen“ Voraussetzung für Wachstum, und dazu würde auch der Schutz der Eigentumsrechte, Regeln für fairen Wettbewerb und grundlegende Verbraucherschutzstandards gehören, doch eine „zu intensive Regulierung“ schränke die „Steuerungsfunktion des Marktes“ ein, stellt der Verband in dem Papier klar. Zu viele unterschiedliche Auflagen, die nebeneinander existieren, würde „die Gefahr von Überschneidungen oder Inkonsistenzen“ erhöhen.
Genau dies treffe auf die Versicherungswirtschaft zu, beklagen die Interessenvertreter – obwohl die Branche bereits seit jeher aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung besonders reguliert sei.
Daher würde sich die Frage aufdrängen, ob die Kosten einer Regulierung noch im Verhältnis zum Nutzen stünden. So komme es doch bei der Regulierung letztlich auf drei Dinge an: Flexibilität, Einfachheit und Angemessenheit, argumentiert der GDV – und kritisiert, dass unternehmensindividuelle Besonderheiten von Geschäftsmodellen in der Aufsichtspraxis „zu wenig Berücksichtigung finden“. Daher fordert der Verband, eine Prüfung voranzuschalten, ob Anforderungen im Einzelfall für das Unternehmen „aus Risikogesichtspunkten überhaupt angemessen und notwendig sind“.
Der Solvency-II-Review 2020 läuft, konstatiert der GDV. Allerdings sollte die Aufsicht, alle „Themen wie Extrapolation, Volatilitätsentwicklung, Zinsrisiko und Aufsichtsbefugnisse im Zusammenhang betrachten und mit politischen Zielen in Einklang bringen“. Zudem solle bei der Anpassung der Berichtspflichten der tatsächliche Informationsbedarf unterschiedlicher Adressaten in den Vordergrund rücken. Denn, so das Argument des GDV, „Berichte, die nicht gelesen werden, tragen auch nicht zur Transparenz bei“.
Regulierung müsse technologieneutral erfolgen. Insbesondere die Kommunikation mit Kunden per E-Mail oder über Messenger-Dienste dürfe nicht durch überhöhte datenschutzrechtliche Anforderungen behindert werden. Alle Prozesse sollten nahtlos, sicher und medienbruchfrei über elektronische Kanäle abgewickelt werden dürfen.
Einen Eingriff in das bestehende Vergütungssystem lehnen die Versicherer ab. Es sei jedem klar, welche vertrieblichen Fehlanreize es geben könnte und wie sie vermieden werden könnten, so der Verband. Mehr Vorschriften dazu bedarf es aus GDV-Sicht nicht.
Höchstens 25 Prozent sollte laut GDV die Steuer für alle in Deutschland tätigen Unternehmen auf Ebene der Gesellschaft betragen. Zudem sei für die Zukunftsfähigkeit eine Reform des Unternehmenssteuerrechts erforderlich. Überflüssig sei dagegen die Finanztransaktionssteuer. Sie würde unter anderem negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben.
Für ein vereintes Europa müsse endlich die Vereinigung der Kapitalmärkte europaweit erreicht werden. Das sei nun angesichts des Austritts Großbritanniens aus der europäischen Union besonders wichtig.
Steigen die Gebühren für Anwälte und die Gerichtskosten, hat das zum einen Auswirkungen auf die Höhe der Prämie für eine Rechtsschutzversicherung. Zum anderen steige das Risiko für all jene, die keine entsprechende Absicherung haben. Das müsse berücksichtigt werden. Ebenfalls in die anwaltliche Gebührenordnung einfließe müsse die „massenhafte Bearbeitung online gewonnener und abgewickelter Mandate mit gleichförmigen Sachverhalten“, wie im „Diesel-Skandal“.
Hier würden Versicherer bereits ihren Beitrag leisten und mit den Behörden zusammenarbeiten. Tatsächlich sei die Versicherungswirtschaft jedoch nicht „besonders anfällig für kriminelle Aktivitäten dieser Art“. Das habe jüngst die Nationale Risikoanalyse des Bundesministeriums der Finanzen bestätigt. Daher sollten diesbezügliche Überwachungsprozesse in einem „angemessenen Verhältnis zur geringen Risikoanfälligkeit ihrer Produkte stehen“.
Hier geht es zur GDV-Veröffentlichung: „Die Positionen der deutschen Versicherer 2020“.
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