Was ist geschehen?
Einem Rentner wird seine Betriebsrente (bAV) gekürzt, weil zunächst die zuständige Pensionskasse Probleme bekam und dann noch sein früherer Arbeitgeber insolvent wurde. Eigentlich sollten Menschen in der Europäischen Union (EU) in solchen Fällen abgesichert sein. Der Mann sieht deshalb den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in der Pflicht, die Kürzungen auszugleichen. Der Fall landet beim Europäischen Gerichtshof (EUGH).
Das Urteil
Die Richter sehen das wie der Rentner. Auch sie sagen, der PSV müsste in so einem Fall einspringen. Dieser ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, bei bAV-Kürzungen zu zahlen, wenn ein Unternehmen insolvent wird (Aktenzeichen C-168/18). Der Fall landet allerdings noch einmal bei dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Hier ist man sich unsicher und verlangt vom EUGH ein entsprechendes Gesetz.
In Luxemburg fordern die Richter von den Mitgliedsstaaten, „einen gewissen Schutz zu gewährleisten“, sollten Kürzungen unverhältnismäßig passieren. Hier gebe es zwar einen gewissen Ermessensspielraum. Von „offensichtlich unverhältnismäßig“ sei aber beispielsweise dann die Rede, wenn ein Betriebsrentner wegen einer Zahlungsunfähigkeit des ehemaligen Arbeitgebers weniger als die Hälfte der erworbenen Ansprüche bekäme. Rutsche der Betroffene wegen der Kürzungen sogar unter die Armutsgrenze, müsse der Staat auch schon früher eingreifen.
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