„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung stärken“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.“ Er habe vor, Betriebsrentner in Deutschland bereits ab 2020 um rund 300 Euro im Jahr zu entlasten – mit einer Senkung der Kassenbeiträge zur bAV.
Statt einer Freigrenze von derzeit 155,75 Euro, bei deren Überschreiten Krankenkassenbeiträge von 15,6 Prozent auf die komplette Betriebsrente fällig werden, soll laut Spahns Gesetzentwurf ab Januar ein Freibetrag von zunächst 159 Euro gelten. Nur bei Rentenbezügen oberhalb dieser Grenze sollen Kassenbeiträge anfallen. „Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag, und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet“, erklärt Spahn den Gesetzesentwurf, den das Kabinett am kommenden Montag annehmen soll. Im Gesetzentwurf heißt es, diese würden jährlich um rund 300 Euro entlastet.
Sein Ziel sei es, die bAV auch für jüngere Menschen wieder attraktiver zu machen. „Es lohnt sich, privat vorzusorgen“, so Spahn gegenüber der NOZ. Das Ministerium rechnet in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Beitragsausfällen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. 2020 soll der Gesundheitsfonds diese Mindereinnahmen noch tragen, in den folgenden drei Jahren sollen die Zuschüsse aus dem Fonds an die Kassen von 900 auf 300 Millionen Euro gesenkt werden – so der Plan.
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