Vertragsgestaltung

Welche Modelle sich zur Hinterbliebenenabsicherung eignen

Vielen Menschen ist es beim Abschluss einer Versicherung wichtig, dass die Angehörigen etwa im Todesfall abgesichert sind. Welche Modelle sich hier eignen – und welche nicht so wirklich.
© Freepik, Freepik/www.flaticon.com, Julynxa/iStock
Dank des demografischen Wandels trennt der Tod die Ehepartner heutzutage viel später als noch vor gut 20 Jahren.

Das ist doch mal eine schöne Entwicklung. In Deutschland leben ältere Ehepaare immer länger zusammen. Dank des demografischen Wandels trennt der Tod die Ehepartner heutzutage viel später als noch vor gut 20 Jahren. So lag das Durchschnittsalter, in dem Frauen eine Hinterbliebenenrente vom Staat bekamen, im Jahr 2016 bei 72 Jahren. 1996 lag das Alter laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bei 66 Jahren. Auch die Herren der Schöpfung ereilt das Schicksal des Witwer-Daseins immer später: Vor gut 20 Jahren war es mit durchschnittlich 67 Jahren so weit, mittlerweile sind sie 75 Jahre alt.

Trotzdem ist die Absicherung der Hinterbliebenen ein Thema, mit dem sich Paare und Eltern befassen müssen. Und das ist nicht unbedingt einfach, weiß Stefan Heisig. „Sich um den Nachlass zu kümmern bedeutet auch, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Das ist ein Thema, dem sich viele ungern widmen“, sagt der Vertriebsdirektor Makler Personen bei der Condor. Heisig sieht hier insbesondere die Vermittler gefordert: „Der Makler muss deshalb dieses Thema beim Kunden zunächst überhaupt ansprechen und ihn dann über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären.“

Und diese Möglichkeiten sind durchaus vielfältig. Wichtiges Instrument dabei: die Rentenversicherung. Heisig: „Mit ihr kann entweder die spätere Altersversorgung eines Erben schon frühzeitig gesichert oder durch lebenslange Zahlungen ein Angehöriger finanziell unterstützt werden.“ Die Rentenversicherung ermögliche auch eine Schenkung bereits zu Lebzeiten. „In allen Varianten bietet sie Steuervorteile, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und eine bedarfsgerechte Versorgung des Begünstigten“, schwärmt der Condor-Mann.

Rente verschenken oder vererben

Ein interessantes Modell ist es etwa, eine lebenslange Rente zu verschenken. Ein Beispiel: Eine Frau möchte ihren zehn Jahre jüngeren Bruder bis zu dessen Lebensende mit 150 Euro monatlich unterstützen. Dafür könnte sie das Geld per Dauerauftrag überweisen. Die Zahlung würde aber enden, sobald sie stirbt. Also schließt sie stattdessen als Versicherungsnehmerin eine Sofort-Rente mit einem Einmalbetrag von rund 33.000 Euro für ihren Bruder ab. Er erhält dafür als versicherte Person sofort rund 145 Euro im Monat ausgezahlt, hat jedoch keinen Zugriff auf das eingezahlte Kapital.

Eine Rente kann man aber nicht nur verschenken, sondern auch vererben, erklärt Guntram Overbeck, Prokurist und Leiter Produktmanagement bei der Helvetia. Auch hier ein Beispiel: Ein Mann hat zehn Jahre nach Abschluss einer Fondspolice einen Rückkaufswert von 100.000 Euro angesammelt. „Endet der Vertrag durch seinen Todesfall, wird eine Todesfallleistung fällig, die steuerlich eins zu eins angesetzt wird. Das ist nicht optimal“, so Overbeck.

Vor allem nicht für die 70-jährige Lebenspartnerin des Mannes. Weil sie nicht mit dem Mann verheiratet ist, steht ihr bei der Erbschaftsteuer nur ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro zu. 80.000 Euro sind also zu versteuern, bei einem Steuersatz von 30 Prozent macht das 24.000 Euro für das Finanzamt. Wird die Todesfall-Leistung aber als lebenslange Rente mit etwa 3.400 Euro pro Jahr vererbt, sind bei der Steuer nur 38.000 Euro anzusetzen, rechnet Overbeck vor. Dieser Wert ergibt sich aus den 3.400 Euro multipliziert mit einem sogenannten Vervielfältiger, der für 70-jährige Frauen bei 11.127 liegt. Von den 38.000 Euro geht wieder der Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro ab. Die restlichen 18.000 Euro werden mit 30 Prozent versteuert und ergeben eine Steuerlast von nur noch 5.400 Euro. „Der Vorteil der Rentenerbschaft liegt also bei 18.600 Euro“, so Overbeck.

Um die Steueroptimierung geht es auch bei einer Variante, die der Versicherer Standard Life in seiner Fondspolice „Weitblick“ anbietet. „Mit der Familien-Option können Versicherte Familienmitglieder mit einer Schenkung begünstigen und das Vermögen so steueroptimiert auf nachfolgende Generationen übertragen“, sagt Christian Nuschele, Vertriebschef bei Standard Life. „Das funktioniert ganz einfach: Der Vertrag muss lediglich mit zwei Versicherungsnehmern und/oder zwei versicherten Personen ausgestaltet werden. Für diese Vermögensübertragung zu Lebzeiten sind weder notarielle Beurkundungen noch spätere testamentarische Aktualisierungen notwendig.“ Versicherungsnehmer könnten Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzen und so zum Beispiel bis zu 400.000 Euro an die eigenen Kinder weitergeben.

Das geht etwa so: Der Vater zweier Kinder (12 und 15 Jahre alt) möchte für die beiden je 50.000 Euro anlegen. Das Geld soll jetzt schon übertragen werden, aber er möchte noch ein Mitspracherecht behalten, was das Geld angeht. Der Mann schließt also zwei Verträge über je 50.000 Euro ab. Er ist jeweils Versicherungsnehmer zu einem Prozent, die Kinder in ihren jeweiligen Verträgen Versicherungsnehmer zu 99 Prozent. Versicherte Person ist jeweils der Vater, das Bezugsrecht im Todesfall liegt bei Vertrag 1 bei Kind 1 und bei Vertrag 2 bei Kind 2. Durch das einprozentige Versicherungsnehmertum hat der Vater schon 99 Prozent des Geldes übertragen, hat aber noch die Hand drauf. Verstirbt er, bekommen die Kinder alle aufgelaufenen Erträge steuerfrei.

„Klassiker“ mit Mängeln

Natürlich gibt es aber auch die „Klassiker“ unter den Varianten der Hinterbliebenenabsicherung: die Rentengarantiezeit und Vereinbarung Restkapital bei Tod in der Rentenbezugsphase. „Bei der Rentengarantiezeit zahlt der Versicherer die Rente über den vereinbarten Zeitraum – egal ob die versicherte Person das Ende der Garantiezeit erlebt oder nicht. Verstirbt sie zwischenzeitlich, erhalten die Hinterbliebenen die Rentenzahlungen“, erklärt Heisig das Modell.

Beispiel: Bezugsberechtigt ist der Ehepartner, als Rentengarantiezeit sind zehn Jahre vereinbart. Stirbt der Versicherungsnehmer also drei Jahre nach Beginn der Rentenzahlung, erhält der Ehepartner weitere sieben Jahre lang die Rente ausbezahlt. Je nach Tarif kann das als einmaliger Kapitalbetrag oder in Form einer Rente an die Angehörigen erfolgen. In der Regel kann eine Zeitspanne für die Rentengarantiezeit zwischen 5 und 20 Jahren gewählt werden. Dabei beeinflusst die Wahl der Rentengarantiezeit die Höhe der Rentenzahlung. Sie ist am höchsten, wenn keine Hinterbliebenenabsicherung erfolgt, und wird mit zunehmender Rentengarantiezeit geringer.

Leistung nimmt ab

„Beim Restkapital im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Differenz zwischen dem Kapital, das zu Rentenbeginn vorhanden war, und der Summe der bis zum Tod ausgezahlten Renten“, so Heisig weiter. Auch hier nehmen die Leistungen für die Hinterbliebenen also immer weiter ab. Sind diese Modelle daher tatsächlich geeignet für die Absicherung der Hinterbliebenen? „Nicht besonders“, meint Overbeck, „da mit zunehmendem Alter, etwa nach zehn Jahren Rentenbezug, fast keine Todesfallleistung mehr existiert.“

Fazit: Es gibt viele Möglichkeiten, wie Menschen mit Versicherungen ihre Hinterbliebenen vernünftig absichern können. Nicht alle Varianten überzeugen dabei aber vollends. Hier sind insbesondere Makler gefragt, um das Optimum für ihre Kunden herauszuholen.

Mehr zum Thema

Flexible Produkte auf dem Vormarsch

Die Startbedingungen von Männern und Frauen in Sachen Rente unterscheiden sich teilweise erheblich. Denn einerseits…

Deutsche unterschätzen Vorsorgebedarf für Partner und Familie

79,3 Prozent der Deutschen im Alter zwischen 30 und 69 haben keine Risikolebensversicherung. Und 22,9…

Menschen beziehen immer länger Rente

20 Jahre bezogen die Menschen in Deutschland im Jahr 2018 durchschnittlich eine gesetzliche Rente. 2010…

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia