Urteil

Doppelter Selbstbehalt in der PKV ist Unrecht

Tausende PKV-Versicherte haben jahrelang zu viel gezahlt. Schuld waren kombinierte oder aneinander gereihte Selbstbeteiligungen. Doch damit ist nun endgültig Schluss.

Versicherte könnten jetzt Geld zurück verlangen, berichtet „Widge.de“ und bezieht sich dabei auf zwei Gerichtsurteile. Das Unternehmen betreibt ein Verbraucherportal, ist allerdings auch als Makler registriert.

Geklagt hatte ein Versicherter, nachdem er bei seinem Anbieter in einen anderen Tarif gewechselt war. Zuvor hatte er eine Selbstbeteiligung von 2.300 Euro jährlich vereinbart, nun wurde eine Fallpauschale verlangt. Hierbei musste er die Kosten für Arztbesuche und Medikamente bis zu einem bestimmten Limit selbst tragen.

BGH: Kombi aus zwei Selbstbehalten ist nicht rechtens

Sein Versicherer sah hierin eine Mehrleistung. Der Kunde sollte nun beide Selbstbeteiligungen übernehmen. Obwohl der Bundesgerichtshof bereits im September 2012 zugunsten des Versicherten entschieden hatte. Eine Kombination aus zwei Selbstbehalten sei nicht rechtens.

Das betroffene Unternehmen hatte danach auf eine andere Karte gesetzt. Zunächst solle der Kunde die 2.300-Euro-Grenze ausschöpfen und sich danach fallbezogen beteiligen. Das gefiel dem Versicherten nicht, er klagte auch hiergegen. Am 2. Juli hat nun das Amtsgericht München auch diese Praxis untersagt.

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