Das hat der GDV an seinen Musterbedingungen geändert

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Musterbedingungen für Versicherungsverträge nicht nur in Alltagssprache übersetzen lassen. Auch inhaltlich gibt es Änderungen.
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Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth: Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV

Laut Versicherungsjournal gab es folgende inhaltliche Korrekturen in den Versicherungsbedingungen des GDV:

•    Die Bedingungen zur Unfallversicherung hat der GDV der aktuellen Rechtslage angepasst

•    Die Fristen für die Geltendmachung von Invalidität sind auf 15 Monate vereinheitlicht

•    Die Bestimmungen über den Stornoabzug lassen nun nicht mehr die Auslegung zu, dass der Kunde die Angemessenheit des Abzuges beweisen muss

Neu aufgenommen hat der Verband:

•    Zusätzliche Leistungsarten wie die Unfallrente, den Ersatz von Bergungskosten und die Leistungen für kosmetische Operationen

•    In Rechtsschutz-Policen kamen der Opfer-Rechtsschutz und die Mediationsklausel hinzu

Hingegen gestrichen hat der GDV:

•    Das Genesungsgeld

•    Formulierungen, die in der Praxis nicht vorkommen (Beispiel: „Unfälle mit Raumfahrzeugen“)

Aufgrund des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) hat der GDV zudem die Bedingungen für Lebensversicherungen und private Rentenpolicen angepasst. Auch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gingen hier mit ein. Das gelte vor allem für den Warnhinweis, dass die Kündigung beziehungsweise die Beitragsfreistellung mit Nachteilen verbunden sein kann, schreibt das Versicherungsjournal.

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