Ursächlich für die Streitigkeiten waren vor Ablauf gekündigte oder beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge. So berichtet mancher Kunde von 600 Euro, die nach der Einzahlung von über 13.000 Euro als Guthaben ausgezahlt wurden.
Zwar sollen die Nachzahlungen verzinst erstattet werden, zügig handelt die Ergo aber nicht gerade. Die Verbraucherzentrale Hamburg, welche ihrerseits die Klage und deren Umsetzung seit annähernd zehn Jahren begleitet, rät betroffenen Kunden, sich an den Ombudsmann für Versicherungen oder die Bafin zu wenden.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.