Vielen Menschen ist ein Testament wohl zu endgültig. Stellt man sich der Situation dennoch, können jederzeit Änderungen nötig sein. Oft ist hier der Gang zum Notar erforderlich. Viele greifen daher auf das Berliner Testament zurück. Es gibt jedoch auch Alternativen. Der Vorteil: Maximale Flexibilität und bessere Kapitalerträge. Viele Regelungen wie das Hinzufügen einer Person können so auch ohne Notar vorgenommen werden.
Hier kommen die fünf wichtigsten Varianten, um über den Tod hinaus seinen Willen ohne Testament durchzusetzen.
1. Verträge zu Gunsten Dritter absichern
Depotguthaben sowie Anlagen bei Banken und Bausparkassen können mit „Verträgen zu Gunsten Dritter“ Personen für den Todesfall vorsehen. Natürlich gibt es auch Banken, die diese Verträge ablehnen, aber bei Fondsgesellschaften und Bausparkassen ist das kein Problem. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der Begünstigte unterschreiben und nimmt somit die Schenkung an. Die Höhe kann dabei vom Kontoinhaber immer geändert werden.
2. Begünstigte von Personenversicherungen einsetzen
Lebens- und Rentenversicherer fragen immer nach dem Begünstigten für den Todesfall. Die Namen der Begünstigten können vom Versicherungsnehmer beliebig verändert werden. Zuzahlungen und Auszahlungen sowie Kündigung des Vertrages sind ebenfalls möglich.
3. Versicherte Person benennen
Wer jemanden anderen versorgen möchte, kann eine Rentenleistung oder einen Geldbetrag vorbereiten. Es wird solange gezahlt, wie diese Person lebt. Das Gleiche gilt auch für eine Summe, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Todesfall zur Auszahlung kommt. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die versicherte Person – laut Bedingungen der meisten Anbieter – automatisch Vertragsinhaber. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Eigentümer die Summe der Leistung beliebig ändern.
4. Mehrere Versicherungsnehmer einsetzen
Bei manchen Gesellschaften können beliebig viele Personen Vertragsinhaber sein. In der Regel handelt es sich um zwei, bei denen sogar die Quoten nicht hälftig sein müssen, sondern je nach Ermessen des Schenkers verteilt werden können. So passiert es, dass ein Opa seinem Enkel noch nicht 100 Prozent übergeben will, sondern ein Prozent außen vor lässt. Besitzt er zudem eine Vollmacht, mit der er alles wieder auf sich übertragen könnte, hat er quasi ein Vetorecht. Auch zur Steueroptimierung ist dies eine elegante Möglichkeit der Vermögensverwaltung.
Beispiel:
Ein Onkel will seiner Nichte 80.000 Euro schenken. Der steuerliche Schenkungsfreibetrag liegt bei 20.000 Euro. Er kann nun festlegen, dass ihm zu Beginn 60.000 Euro gehören und der Nichte 20.000 Euro. Nach zehn Jahren ändert sich die Quote wieder und weitere 20.000 Euro werden innerhalb der Anlage auf die Nichte steuerfrei übertragen.
5. Renten rechtzeitig übertragen
Lebenslange Renten sichern dauerhafte Einnahmen. Wer eine Rentenleistung auf einen anderen überträgt, profitiert von der günstigeren Besteuerung von Renten gegenüber Kapitalleistungen. Auf diesem Umweg können schon mal statt 20.000 Euro steuerfrei fast das Doppelte an Nichtverwandte übertragen werden.
Sowohl die Höhe der Beträge als auch die Namen der Begünstigten können verändert werden, solange man selbst der Vertragsinhaber ist. Dies bedeutet größtmögliche Flexibilität, denn Meinungen können sich schließlich ändern oder liebe Menschen kommen hinzu oder sterben zu früh. Besondere Wertgegenstände und Immobilien sind in einem Testament zu regeln. Doch dies erfordert oftmals eine Zeit der Willensbildung. Die Gebühren für ein notarielles Testament beziehen sich immer auf die Dinge, die darin geregelt werden – nicht auf das, was außerhalb des Testaments durch clevere Vertragsgestaltungen erfolgt.
Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.
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