Wenn das Kind 18 wird

Diese zehn Vorkehrungen sollte die Familie treffen

Der 18. Geburtstag eines Kindes ist etwas Besonderes. Danach sind die jungen Erwachsenen eigenständig. Aber Achtung: Eltern eines volljährigen Kindes haben nicht immer alle Handlungsoptionen, weiß Margit Winkler, Geschäftsführerin vom Institut Generationenberatung. Wer keine Vorsorgevollmacht von seinem Kind hat, bekommt im Ernstfall keine Auskunft im Krankenhaus. Was es tun zu gilt – auch in Sachen Versicherungen, erklärt Winkler in ihrem Gastbeitrag.
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Junge Mädels mit Torte: Mit dem 18. Geburtstag startet der Weg ins eigenständige Leben, mit all seiner Verantwortung für Versicherungen & Co.

Ob Patientenverfügung, Unfallversicherung oder Privathaftpflicht – an diese zehn Vorkehrungen sollten Familien denken, wenn Kinder volljährig werden.

1.    Vorsorgevollmacht errichten

Jetzt endet die gesetzliche Vertretung der Eltern in vollem Umfang. Das betrifft zum Beispiel die Schweigepflichtsentbindung beim Arzt, das Entgegennehmen der Post und weitere Dinge des Alltags. Doch jeder braucht für Notfälle seinen Vertreter. Darum sollten auch junge Menschen, die gerade erst 18 Jahre alt geworden sind, eine Vorsorgevollmacht machen.

2.    Bankvollmacht überdenken

Junge Erwachsene haben meist schon seit Kindheitstagen ein Sparbuch oder ein Konto. Banken gehen mit der Volljährigkeit auf die jungen Erwachsenen zu, um einen neuen Kontoführungsvertrag zu vereinbaren. Auch hier gilt das Ende der gesetzlichen Vertretung. Sollen die Eltern notfalls auf die Finanzen zugreifen können, muss eine Bankvollmacht vorhanden sein.

3.    Eigene Privathaftpflicht abschließen

Bis zum Ende der ersten Ausbildung ist jeder, der zu Hause wohnt, automatisch noch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Danach braucht man diese Grundabsicherung für den Fall, dass man einem anderen Schaden zufügt. Diese Absicherung kostet meist unter 100 Euro im Jahr.

4.    Unfallversicherung: Jetzt gilt der Erwachsenentarif

Der Versicherer stellt automatisch auf den Erwachsenentarif um. Entweder kostet es mehr oder die Versicherungssummen fallen. Hier sollten die Bedingungen vorher kontrolliert werden, um diese gegebenenfalls anzupassen.

5.    Immer dabei: Organspendeausweis

Häufig fahren junge Erwachsene alleine in den Urlaub. In den meisten europäischen Nachbarländern gilt jedoch umgekehrtes Recht als in Deutschland. Wer zur Organspende keine Aussage trifft, ist automatisch Organspender. Also überlegen Sie mit Ihrem Kind, was Sie wollen. Ein Organspendeausweis genügt als Hinweis im Geldbeutel, wie im schlimmsten Fall verfahren werden soll.

6.    Patientenverfügung

Bis zum 18. Lebensjahr können Eltern über Behandlungsmöglichkeiten inklusive der Organspende weitreichend bestimmen. Danach führen Ärzte ein Gespräch mit den Angehörigen über den nachgewiesenen mutmaßlichen Patientenwillen. Doch wer spricht über ein solches Thema mit den Eltern? Eine Patientenverfügung hilft hier weiter, sodass nicht der Arzt bestimmt.

7.    Führerschein mit 17: Fahren mit Begleitpersonen

Studien beweisen: Wer bereits mit 17 mit Erwachsenen fährt, hat später weniger Unfälle. Nutzt man diese Lernphase als Jugendlicher, sollte der Versicherer allerdings informiert werden. Sonst gilt das Auto als nicht versichert. Jede Versicherung hat dazu jedoch andere Bedingungen. Informieren Sie sich vorher, ob damit die Kosten steigen oder nicht.

Weitere Kosten mit denen Sie rechnen sollten: Für das Eintragen von zwei Begleitpersonen zahlt man bei der Führerscheinstelle rund 25 Euro.

8.    BU günstiger im Schülertarif

Bei der zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beruf bei Abschluss des Vertrages für den Tarif und somit die Kosten entscheidend. Wer Schüler ist, profitiert dauerhaft von einer günstigen Risikokalkulation. Für alle, die anschließend handwerklich tätig werden, ist das besonders gut.

9.    Kredite aufnehmen

Die Kreditfähigkeit beginnt ab der Volljährigkeit. Vorher ist es nicht erlaubt, in irgendeiner Form eine Verbindlichkeit einzugehen. Doch überlegen Sie genau, ob ein Kredit nötig ist. Oft ist dieses „Rückwärts-Sparen“ am Ende ärgerlich.

10.    Testament erstellen: Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge

Man kann seinen eignen Willen nun auch in einem Testament äußern. Sonst erben per Gesetz die eigenen Eltern, solange es weder Ehepartner noch Kinder gibt.

Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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