Rechtsschutzversicherer dürfen Ausschlussklauseln in ihren Versicherungsbedingungen haben. Das bestätigte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall ging es um Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften.
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