Rechtsschutzversicherung

Hochriskante Geschäfte zurecht ausgeschlossen

Rechtsschutzversicherer dürfen Ausschlussklauseln in ihren Versicherungsbedingungen haben. Das bestätigte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall ging es um Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften.
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