Vor dem Bundesverfassungsgericht haben einige Rentner Beschwerde gegen die nachgelagerte Besteuerung ihrer Renten eingereicht. Die Verfassungsrichter sahen jedoch keinen Grund dafür und lehnten ab. Demnach fallen auf Renten auch weiterhin Steuern an. Die Hintergründe zum Urteil lesen Sie hier.
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