Der Versichererverband GDV hat zum ersten Mal eine Statistik zum Thema Berufsunfähigkeit erstellt. Danach erkannten die Versicherer 2014 gut 40.200 Anträge ihrer Kunden auf BU-Leistungen an. Die Leistungsquote lag damit bei fast 77 Prozent. Zwischen vollständigem Leistungsantrag und der Leistungsentscheidung vergingen im Schnitt knapp 13 Kalendertage.
Wie der GDV weiter ausführt beauftragten die Versicherer bei nur knapp 6 Prozent aller Leistungsanträge ein Gutachten. Rund 60 Prozent dieser Gutachten stellten eine Berufsunfähigkeit fest.
823.000 Anträge, 776.000 Angebote
Weiteres Ergebnis: Nur sehr wenige Verbraucher würden kein Versicherungsangebot bekommen, wenn sie sich gegen eine BU absichern möchten. So habe es 2014 knapp 823.000 Anträge gegeben, wovon 776.000 auch in einem Versicherungsangebot endeten – eine Annahmequote von über 94 Prozent.
„Die Unternehmen leisten – schnell und unkompliziert. Gutachten spielen nur eine Nebenrolle. Zudem bekommt so gut wie jeder, der sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, auch ein Angebot von einer Versicherung“, sagt Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Gründe für die Leistungsablehnungen sind entscheidend
Gegen diese Interpretation wehrt sich aber nun Versicherungsmakler Matthias Helberg, beziehungsweise wünscht er sich vielmehr weitere Daten: „Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle, die sich für berufsunfähig halten, es auch tatsächlich sind. Wenn allerdings 42.000 anerkannte Leistungsfälle 77 Prozent sind, bedeutet das nichts anderes, als dass allein 2014 bei rund 12.000 Betroffenen die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wurde.“ Helberg würden die Gründe der Leistungsablehnungen interessieren: „Sie müssen meines Erachtens auf jeden Fall ebenfalls dringend branchenweit erfasst und genannt werden. Und die Branche täte gut daran, transparent darzulegen, warum man in 12.000 Fällen existenzielle Versicherungsleistungen nicht gewähren konnte.“
Auch die Angabe der Zahl der Tage, die vom vollständigen Antrag bis zur Entscheidung verstreichen, hält der Makler für irreführend: „Denn daraus geht eben nicht hervor, wie viele Wochen, Monate oder Jahre vorher vergangen sind, bis alle Unterlagen vorlagen.“ Seiner Praxiserfahrung nach dauere die schnellste Bearbeitung knapp 6 Wochen, die längste knapp ein Jahr.
Verhältnis Anträge zu Verträge ist sinnvoller
Auch an der Angabe der Anträge und Angebote übt Helberg Kritik. „Zunächst einmal sollte man zur besseren Einschätzung darauf hinweisen, dass es ganz offensichtlich aus den 823.000 eingereichten Anträgen nicht etwa zu 776.000 neuen BU-Verträgen gekommen ist. Da steht ja ‚Versicherungsangebot‘. Also auch solche mit vielleicht irrwitzigen Zuschlägen, oder mehrfacher Leistungsausschlüsse, bei denen der Versicherungswillige dankend das Angebot abgelehnt hat. Eine sinnvollere Quote wäre hier das Verhältnis von gestellten Anträgen zu zustande gekommenen BU-Verträgen.“
Helbergs Fazit: „Es ist löblich, dass der GDV als Verband der Versicherer überhaupt konkrete Zahlen nennt. Die ‚schönsten Zahlen‘ werden jedoch nicht den Zweck erfüllen, mehr Vertrauen in die Branche und ihre Leistungsfähigkeit zu erwecken, wenn sie nicht das ausdrücken, was für Kunden und Öffentlichkeit wirklich wichtig zu wissen ist. Vertrauen erweckt man nicht durch Schönrednerei. Und die Branche hat sie auch nicht nötig.“
Streben nach sauberen Quoten
Auf diese Kritik äußerte sich nun wiederum GDV-Mann Peter Schwark. Zum ersten Kritikpunkt führt er aus: „Zu Ihrem Wunsch nach dem Verhältnis von gestellten Anträgen zu zustande gekommenen Verträgen möchte ich darauf hinweisen, dass diese Quote wenig aussagekräftig ist. Es kommt häufiger vor, dass ein Kunde mehrere Anträge stellt, um sich dann das für ihn beste Angebot auszusuchen. Am Ende wird eben nur ein Vertrag abgeschlossen, obwohl vielleicht mehrere Versicherer den Kunden gerne absichern würden. Die einzige Quote, die eine saubere Aussage zur Absicherungsbereitschaft der Versicherer liefert, ist angesichts dieser Situation unsere.“
Ähnlich argumentiert Schwark bei den 12.000 Fällen, die keine BU bekamen: „Eine Reihe Anträge werden prophylaktisch gestellt und erledigen sich zum Beispiel durch Verbesserung der Gesundheit oder Veränderungen im Beruf, werden ergo wieder zurückgezogen oder nicht weiterverfolgt. In wieder anderen Fällen liegen die Leistungsvoraussetzungen nicht vor. Eine gewisse Rolle spielen zuletzt auch Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wenn etwa gravierende Vorerkrankungen bei Vertragsschluss verschwiegen wurden.“
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