Die Bedarfsermittlung bei der Absicherung der Arbeitskraft von Selbstständigen ist recht anspruchsvoll. Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig – mit Ausnahme der in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker. Doch auch diese haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn sie insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Aufgrund der nicht bestehenden Versicherungspflicht hat der Selbstständige auch keinerlei gesetzliche Ansprüche – und muss privat vorsorgen. Er benötigt beispielsweise ein privates Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Um an der Schnittstelle zwischen Krankentagegeld und BU Probleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, beides in gleicher Höhe abzuschließen. Denn in dieser Konstellation kann es durchaus dazu kommen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nach einiger Zeit von Beginn an als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. In diesem Fall hat der Krankentagegeld-Versicherer einen Rückforderungsanspruch.
Worauf Unternehmensgründer achten sollten
Auch bei Kunden, die sich erst kürzlich selbstständig gemacht haben, ist es schwierig, eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe zu ermitteln und diese dem Versicherer zu vermitteln. Denn für gewöhnlich wird der Gewinn eines Unternehmens in den ersten Jahren nicht unbedingt eine hohe BU-Rente rechtfertigen. Aber der Bedarf wäre aufgrund der Gewinnerwartung in den folgenden Jahren durchaus vorhanden.
Hier gibt es einige Versicherer, die Unternehmensgründern pauschal eine recht hohe BU-Rente von Beginn an zugestehen und die Angemessenheit erst nach einigen Jahren prüfen. Da gilt es im Einzelfall zu verhandeln.
Umorganisation als wichtiger Bestandteil einer BU
Hat der Vermittler den Bedarf ermittelt, dann gibt es bei den BU-Bedingungen einige Besonderheiten zu beachten. Wer einem Selbstständigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, die alleine den zuletzt ausgeübten Beruf versichert und auf die abstrakte Verweisung verzichtet, der begibt sich argumentativ auf dünnes Eis. Denn beinahe alle Versicherer prüfen bei Selbstständigen die sogenannte Umorganisation.
Das bedeutet, dass der Versicherer von dem Kunden verlangen kann, seinen Betrieb entsprechend umzuorganisieren, damit er in diesem zu 50 Prozent weiterarbeiten kann. Hier kommt es auf die Definitionen an. Besonders wichtig ist, dass die Zumutbarkeit und der wirtschaftliche Aufwand klar geregelt sind. Idealerweise ist auch festgehalten, dass der Selbstständige auch nach der Umorganisation noch eine Aufgabe innehat, die seinen Status als Geschäftsführer repräsentiert. Vermittler, die sich vermehrt mit Selbstständigen beschäftigen wollen, sollten diese Klausel unbedingt im Detail prüfen und sich ausgiebig damit befassen.
So beinhaltet die Umorganisation in der Regel auch das Schaffen eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Denn grundsätzlich wird wohl jeder Selbstständige bereit sein, seinen Betrieb freiwillig umzuorganisieren, sodass er danach sein Geschäft so gut es geht weiterführen kann.
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung für viele das Wichtigste
Bei einem Selbstständigen kann es durchaus passieren, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) vor der BU leistet, da sie nur auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen darf. Vor allem bei kaufmännisch tätigen Geschäftsführern, die einige Mitarbeiter haben, lässt sich nur schwer ein Krankheitsbild finden, das die Definition der BU, aber noch nicht die einer EU erfüllen würde.
Die private EU kann also eine bedarfsgerechte Lösung für Selbstständige sein und wird auch gerne von diesen angenommen, da der versicherte Selbstständige meist so lange in seiner Firma arbeiten möchte, bis es nicht mehr möglich ist.
Mit einer Dread-Disease-Police weitere Ausgaben sichern
Mit Krankentagegeld und BU oder EU sichern Selbstständige ihr Einkommen ab. Doch um die Firma am Laufen zu halten, müssen zusätzlich die Ausgaben des Unternehmens abgesichert werden. Dies ist über eine Dread-Disease-Police möglich. „Eine schwere Krankheit kann den Geschäftsführer und sein Unternehmen unvorbereitet treffen. Selbst wenn die Erkrankung innerhalb von wenigen Monaten ausgeheilt ist, können Aufträge oder auch Kunden verloren gehen. Durch die Einmalzahlung einer Schweren-Krankheiten-Vorsorge lässt sich dieser Ausfall finanziell kompensieren“, weiß Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Bayerischen.
„Ebenso unvorbereitet kann ein Unfall eintreten“, fährt Gräfer fort. „Für Selbstständige ist hier unsere Unfall Individual interessant, die nicht eine versicherte Summe auszahlt, sondern den durch den Unfall entstandenen finanziellen Schaden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro abdeckt.“
Zusatzleistungen für neue Mitarbeiter
Im Kampf um Fachkräfte können sich mittelständische Unternehmen darüber hinaus vorbereiten, indem sie Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter anbieten. Betriebliche Altersversorgung oder Kollektivverträge, die biometrische Risiken oder Krankenzusatztarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen bereitstellen, können für den einen oder anderen zukünftigen Arbeitnehmer das ausschlaggebende Argument sein.
Auch wenn es bei der Zielgruppe der Selbstständigen einiges zu beachten gilt, stellt sie für Vermittler eine interessante Kundengruppe dar, bei der sich der Beratungsaufwand durchaus lohnt.
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