Ein unmoralisches Angebot

Dürfen Ärzte Privattermine verkaufen?

Wartezeiten von bis zu acht Wochen sind bei begehrten Ärzten nicht selten. Angeblich kommen immer mehr von ihnen deshalb auf die Idee, sich von Kassenpatienten einen schnelleren Termin bezahlen zu lassen.
© Getty Images

Manche Ärzte vergeben ihre Termine am Monatsersten, wer später kommt hat das Nachsehen. Ganz anders sieht es aus, wenn der Kassenversicherte bereit ist, den Arzt für einen baldigen Termin aus eigener Tasche zu bezahlen. Zahlt er bar, steht dem Besuch meist nichts mehr im Wege. Keine Seltenheit, wie welt.de berichtet.

Selbstzahler liegen im Trend, beobachtet Christiane Lange, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings ließe sich schwer schätzen, wie viele Ärzte so arbeiteten. Doch auf dem von der Verbraucherzentrale betriebenen Portal IGeL-aerger.de beschweren sich immer mehr über merkwürdige Arztleistungen, die sie bar zahlen sollten.

Legal sei das nicht, sagt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Ärzte verstießen damit gegen ihre Pflichten gegenüber den Kassen und Versicherten. „Wenn der Patient ausdrücklich auf einen zeitnahen Termin als Selbstzahler verwiesen wird, ist eine solche Beeinflussung ohne Weiteres zu bejahen“, sagt  GKV-Sprecher Florian Lanz.

Doch ganz eindeutig scheint die rechtliche Lage nicht zu sein. Beratungsgespräche zu latenten Gesundheitsproblemen dürften Kassenärzte mitunter schon privat abrechnen, meint Medizinanwältin Simone Kneer-Weidenhammer. Dabei hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) extra Telefonhotlines einrichten lassen. Diese Servicestellen sollten die langen Wartezeiten vor allem auf Facharzttermine verkürzen helfen. Aber offenbar habe sich am Geschäftsgebaren der Ärzte dadurch nichts geändert.

Mit den Selbstzahler-Sprechstunden bessern die Ärzte nicht nur ihr Einkommen auf, sie verdrängen womöglich auch Termine für gesetzlich Versicherte, warnen Kritiker. Neun von zehn Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Damit ein Arzt sie behandeln darf, muss er mindestens 20 Stunden pro Woche für sie vorhalten. Das Problem ist nur, dass niemand diese Vorschrift standardmäßig überprüft.

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