Pfefferminzia: Die Bayerische hat einen neuen Baustein in ihre BU-Versicherung aufgenommen. Sie leistet damit auch bei einer vorläufigen Arbeitsunfähigkeit. Was kann man sich darunter vorstellen?
Martin Gräfer: Mit dem neuen Baustein bietet unsere „BU Protect“ nun auch 100 Prozent Leistung bei vorübergehender Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit (AU). Ist der Kunde mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben, erhält er rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die AU-Leistung in Höhe der versicherten BU-Rente. Dies gilt für die Dauer von maximal 18 Monaten und auch bei mehreren voneinander getrennten mindestens sechsmonatigen Krankschreibungen.
Wie haben Sie bewertet, inwieweit tatsächlich Bedarf für diese Leistung besteht?
Die Bayerische hat bei der Entwicklung der Tarife erneut die Wünsche und Vorschläge externer Experten und Makler mit eingebaut. Wir nennen dieses Konzept auch die „Berater-BU“. Dabei fragte die Bayerische praxiserprobte Vermittler aus ganz Deutschland, was eine BU heutzutage leisten sollte. Weit oben stand dabei die AU-Absicherung, die wir dann dementsprechend umgesetzt haben. Dank der Zusammenarbeit mit den Vertriebspartnern haben wir momentan wohl eines der leistungsfähigsten Angebote am Markt – zu sehr wettbewerbsfähigen Preisen.
Wie haben Sie den Baustein in das Produkt eingebaut?
Wir haben zu unseren drei BU-Tarifen Smart, Komfort und Prestige die Variante Komfort plus etabliert, die den Tarif Komfort um die neue AU-Absicherung erweitert. Zusätzlich enthält der Tarif Prestige ab sofort ebenfalls diesen Baustein. Im Bereich der Gesundheitsfragen haben sich daraus keinerlei Änderungen ergeben.
Inwieweit verteuert der neue Baustein die Beiträge?
Die Mehrkosten für den zusätzlichen Baustein liegen im marktüblichen Bereich. Das bedeutet: Der Tarif Komfort plus ist um rund 11 Prozent teurer als der Tarif Komfort, der keinen AU-Baustein enthält. Für die Dauer der Krankschreibung tritt eine Beitragsfreistellung des Vertrages in Kraft.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Versicherter zieht sich bei einem Sturz komplizierte Knochenbrüche zu. Die Prognose lautet, dass er ein Jahr nicht in seinen Job zurückkehren kann. Wie läuft die Leistungsabwicklung schrittweise ab?
Der AU-Begriff erfordert keine Prognose über die weitere Entwicklung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Der behandelnde Arzt soll bei der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit – einen akuten Gesundheitszustand beurteilen. Im konkreten Beispiel kommt es darauf an, wann wir als Versicherer erstmals Kenntnis von der unfallbedingten AU erhalten.
Nehmen wir an, es ist bereits ein Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochener AU erreicht.
Wenn der Zeitraum vom Kunden mit entsprechenden AU-Nachweisen belegt werden kann und wir keine weitere Prüfung vornehmen müssen, erbringen wir die vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Prüfungen können vorkommen, zum Beispiel angesichts der bereits verstrichenen Vertragslaufzeit und/oder infolge von vertraglichen Leistungseinschränkungen, etwa einer Ausschlussklausel. Die Leistungen werden jeweils befristet bis zum Ablauf des Monats erbracht, für den der Kunde ärztliche Bescheinigungen vorlegen kann.
Sie leisten hier für maximal 18 Monate. Wie verläuft der Übergang von einer vorläufigen in eine andauernde Berufsunfähigkeit?
Tritt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, muss der Versicherte einen Antrag auf BU stellen und alle relevanten medizinischen Nachweise, Befunde et cetera einreichen. Dies prüft dann unsere Leistungsabteilung und der Kunde erhält gegebenenfalls eine rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Ab diesem Zeitpunkt erhält er dann seine BU-Rente.
Um „Lücken“ in der Rentenzahlung möglichst zu vermeiden, kann auch bereits während einer länger anhaltenden AU die Prüfung der Frage der Berufsunfähigkeit eingeleitet werden. Erfolgt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem wir bereits Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit erbracht haben, wird dieses „Leistungspaket“ wieder vollumfänglich Bestandteil des erworbenen Versicherungsschutzes. Der Kunde könnte es also im Falle der Reaktivierung in den Arbeitsprozess zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Anspruch nehmen.
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