Pfefferminzia: Die IDD trat bereits in Kraft und soll die Versicherungsvermittlung weiter harmonisieren. Gelten damit gleiche Anforderungen für alle Vertriebswege?
Norman Wirth: Ja, die Richtlinie ist umbenannt worden und heißt nun nicht Versicherungsvermittlungs-, sondern Versicherungsvertriebsrichtlinie. Sie betrifft alle Vertriebswege, auch die Banken, die Ausschließlichkeitsvertreter der Versicherer und den Online-Vertrieb. Allerdings sind auch wieder Ausnahmen eingebaut, wie etwa für die Annexvermittler, die zum Beispiel als Reisebüros nebenbei Reiseversicherungen verkaufen.
Was fordert die IDD konkret zum Thema Vergütung?
Das Provisionsverbot ist in Brüssel zwar endgültig vom Tisch, jedes Land kann hierzu aber eine eigene Regelung erlassen. Unter der derzeitigen politischen Konstellation in Deutschland ist ein Provisionsverbot ausgeschlossen, denn es gibt eine Fülle klarer Aussagen aus der Regierungskoalition dazu. Mittlerweile ist das Bewusstsein in der Politik hinreichend geschärft worden, dass eine flächendeckende Versorgung mit Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten in der Bevölkerung über das Provisionssystem weiterhin Bestand haben wird.
Die Transparenz steigt weiter. Kommt die Provisionsoffenlegung in Euro und Cent?
Die IDD ist als Harmonisierung mit Mindeststandard angelegt, die nationalen Regulierungen können, müssen aber nicht weitergehen. Die IDD fordert speziell bei den Versicherungsanlageprodukten, also bei Anlageprodukten im Versicherungsmantel wie Fondspolicen, eine „Soft Disclosure“ zur Provisionsoffenlegung. Das heißt, der Vermittler muss hier seine Provision – soweit das möglich ist – in Euro und Cent offenlegen, allerdings nur auf Nachfrage des Kunden. Ist das nicht möglich, muss er zumindest erklären, wie sich die Provision zusammensetzt. Deutschland kann das aber auch anders regeln und eine „Hard Disclosure“ erlassen. Dann müsste der Vermittlers die Provision immer offenlegen, auch wenn der Kunden nicht fragt.
Roboadvice, also Vertrieb ohne persönliche Beratung, ist derzeit durch die Fintechs in aller Munde. Inwieweit erfasst die IDD diese neuen Formen?
Eigentlich ermöglicht die IDD erst Roboadvice, weil sie ganz konkret auch den Online-Vertrieb reguliert. In Deutschland gibt es andererseits aber bereits davon abweichend das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das mit nur wenigen eng gefassten Ausnahmen eine allgemeine Beratungspflicht vorsieht. Jeder Vermittler muss bei der Vermittlung einer Versicherung den Kunden auch beraten. Brüssel unterscheidet mit der IDD aber konkret in Beratung mit Vermittlung und in beratungsfreie Vermittlung. Hier muss also auch der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung zu den bestehenden Gesetzen angleichen. Wie das passiert, ist noch unklar.
Die Branche hätte sicher nichts gegen eine harte Regulierung der neuen Konkurrenz?
Roboadvice wird viel diskutiert. Wir verfolgen gerade den Prozess des BVK gegen Check24, dessen Online-Versicherungsvertrieb man durchaus als Roboadvice ansehen kann. Hier wird klar, dass die Grenzen noch verschwimmen. Das Gericht sieht das Angebot von Check24, das eine Maklerlizenz besitzt, tatsächlich als Beratung an. Da ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mal sehen wer schneller ist, der BGH mit einem Grundsatzurteil oder der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz aufgrund der IDD. Meiner Ansicht nach wird die Rundum-Beratung der Kunden, insbesondere wenn es um komplexere Produkte geht, noch lange in den Händen der unabhängigen Berater und Vermittler bleiben.
Gibt es komplett neue Pflichten für Vermittler?
Ja, die Weiterbildung für Vermittler ist komplett neu. Hier sind 15 Zeit-Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Zu den Inhalten, einer möglichen Prüfung oder einem Sanktionssystem gibt die IDD nichts her. Das liegt alles in der Hand des deutschen Gesetzgebers (siehe Interview Rottenbacher). Klar ist, wer notorisch dagegen verstößt, wird seine Gewerbeerlaubnis verlieren, ebenso wenn seine Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr besteht.
Der deutsche Gesetzgeber hat Spielraum bei der Umsetzung – und zwei Jahre Zeit. Wo erwarten sie Grabenkämpfe von Lobby, Verbraucherschützern und Experten?
Zoff erwarten wir bei den Themen die wir auch schon seit zwei bis fünf Jahren auf dem Tisch haben. Bei der Weiterbildungsverpflichtung hält der AfW es für sinnvoll, die Organisation den unabhängigen Industrie und Handelskammern (IHK) anzuvertrauen und nicht einer privatwirtschaftlichen Organisation. Beim Provisionsverbot und der Offenlegung wird es weiterhin Diskussionen geben, die Positionen der Branche und dem Bundesverband Verbraucherzentrale sind hinreichend formuliert.
Uns fehlt da eine differenzierte Betrachtung des Themas, eine pauschale Verteufelung der Provision ist nicht zielführend. Man kann es mit Transparenz auch übertreiben – denken Sie an die Produktinformationen im Investmentbereich, wo es bis zu 300 Seiten starke Konvolute gibt. Solche Überfrachtungen des Kunden müssten eingedämmt werden, wenn sie sich in der Praxis als unbrauchbar erweisen.
Guter Punkt. Wird Regulierung denn auch zurückgeschraubt?
Kaum. Aktuelles Beispiel: Brüssel hat die Mifid II um ein Jahr verschoben, weil die Richtlinie so viele Detailregulierungen enthält, dass es nicht fristgerecht möglich war, sich auf ein konsistentes Regulierungssystem zu einigen. Das ist ein deutliches Warnzeichen. Das Europäische Parlament hat nun verlangt, dass die komplette Finanzmarktregulierung und ihre Wirksamkeit mit einer neuen Studie unabhängig überprüft werden soll. Darauf muss der deutsche Gesetzgeber aber nicht warten, er könnte auch in Eigenregie Regulierungen prüfen und Auswüchse eindämmen. Nur ist das bisher nicht passiert.