Bilanz der Marktwächter

6.800 Meldungen, 12 Abmahnungen, 7 Untersuchungen

Die Projekte Marktwächter Digitale Welt und Marktwächter Finanzen ziehen nach 18 Monaten eine erste Bilanz: Über 6.800 auffällige Meldungen haben die Marktwächter gesammelt und ausgewertet. Seit Jahresbeginn veröffentlichten sie sechs Verbraucherwarnungen vor dubiosen Anbietern oder Maschen und gingen zwölf Mal rechtlich gegen Unternehmen vor.
© Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Bilanz der Marktwächter kann sich sehen lassen.

Mit dem Start der Marktwächterprojekte vor rund 18 Monaten hat man für den Finanzmarkt und die Digitale Welt ein Frühwarnnetzwerk aufgebaut. Verbraucherzentralen aus allen 16 Bundesländern melden dort besondere Fälle und Entwicklungen.

Die Bilanz: So konnten bisher über 6.800 auffällige Meldungen von Verbrauchern gesammelt und ausgewertet werden, das entspricht seit Start der Netzwerke im Oktober 2015 wöchentlich etwa 100 bis 200 Meldungen.

Dazu zählen beispielsweise Fälle mit hohem Schaden für Verbraucher, Fälle mit bestimmten Zielgruppen im Fokus, besonders häufig auftretende Fälle, sowie neue Themenfelder für Verbraucher.

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Ein Beispiel für die Warnung vor dubiosen Maschen ist etwa die vor „teuren aber nutzlosen Dienstleistern, die Rückabwicklungen von Versicherungen anbieten“, heißt es in der Pressemitteilung. Im Frühwarnnetzwerk nahmen Fälle zu, die zeigten, dass diese Hilfestellung kaum Mehrwert für Verbraucher bietet und diese solche Angebote meiden sollten.

Bei einigen Problemen haben die Verbraucherschützer durch die Marktwächterarbeit Rechtsverstöße festgestellt und Unternehmen in zwölf Fällen abgemahnt. Dazu gehört etwa der Anbieter für Direktinvestments Solvium Capital. Ihn haben die Marktwächter wegen mehrerer Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz erfolgreich abgemahnt.

Untersuchungen sorgen für mehr Transparenz

In sieben Untersuchungen haben die Marktwächter-Teams außerdem Probleme näher analysiert und beispielsweise festgestellt, dass die jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen oft zu intransparent sind und teilweise nicht einmal den rechtlichen Anforderungen genügen (wir berichteten).

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