Zum 1. Januar 2017 sinkt der Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25 auf 0,9 Prozent. Diese Reduktion wird sich auch auf neu abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. Wie Berechnungen des Finanzdienstleisters MLP zeigen, steigen die monatlichen Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 5 Prozent. Je länger der zu versichernde Zeitraum ist, desto größer fällt dabei die Beitragssteigerung aus.
Für 25-Jährige etwa verteuern sich ab 2017 die Beiträge für eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Renteneintritt mit 67 Jahren um bis zu 5 Prozent im Vergleich zu einem Vertragsabschluss 2016. Bei 35-Jährigen sind es rund 3 Prozent.
Erwartete Erhöhung der BU-Beiträge bei Vertragsabschluss 2017:
Eintrittsalter 25: Steigerung um 5 Prozent
Eintrittsalter 35: Steigerung um 3 Prozent
Eintrittsalter 45: Steigerung um 2 Prozent
„Hintergrund für die erwartete Beitragssteigerung bei Neuverträgen ist, dass die Versicherer mit den monatlichen Zahlungen auch Reserven aufbauen müssen“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP.
Diese Reserven unterliegen dem Garantiezins – je niedriger er also ist, desto stärker müssen sie aus dem zu zahlenden Beitrag gefüllt werden.
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