Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Nahles und Schäuble nennen erste Details

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben erste Details zur Betriebsrenten-Reform durchgegeben. Konkret geht es um die Höhe des Zuschusses für Geringverdiener und die neue Höhe der steuerfreien Entgeltumwandlung.
© dpa/picture alliance
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Sondersitzung zum Brexit im Juni im Bundestag.

Bei einem Spitzentreffen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern haben die Minister Andrea Nahles und Wolfgang Schäuble erste Details zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge genannt. Wie finanzen.net berichtet, bekommen Arbeitgeber künftig einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent, wenn sie Geringverdienern eine Betriebsrente anbieten. Genauer sollen sie zwischen 240 bis 480 Euro jährlich in den bAV-Vertrag einzahlen.

Außerdem sollen Mitarbeiter künftig bis zu 7 Prozent ihres Lohns steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen können. Die Betriebsrente soll auch künftig nicht mehr – zumindest zu einem gewissen Teil – auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ebenfalls im Vorteil sind künftig Betriebs-Riester-Rentner. Sie sollen von der Pflicht befreit werden, volle Sozialabgaben auf ihre Rente zu zahlen, heißt es in dem Bericht weiter.

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