Versicherungsbedingungen kommt es vor, dass man manche Klauseln hundert Mal liest, aber nicht ein einziges Mal ihren Sinn hinterfragt. Erst wenn die Klausel verschwunden scheint, merkt man, wie wichtig sie ist.
Die Bedingungen der neuen Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung der Axa sind größtenteils sehr gut lesbar und konkretisieren an vielen Stellen Leistungen, die sich für den fachkundigen Leser ohnehin zwischen den Zeilen ergeben. An einer Stelle aber stutzt der geübte Leser. Die Axa lässt unter dem Punkt „Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?“ den fingierten Prognosezeitraum weg. Also liegt Berufsunfähigkeit (BU) nur vor, wenn der Arzt eine Prognose für sechs Monate oder mehr in die Zukunft stellt. Tut er das nicht, wird auch dann keine Leistung fällig, wenn die BU tatsächlich schon Jahre andauert.
Zwei Seiten weiter, unter dem Punkt „Wann liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn eine Prognose nicht möglich ist?“ erhält diese wichtige Klausel dann aber die ihr gebührende Aufmerksamkeit. Der fingierte Prognosezeitraum dort legt nun fest, dass eine BU auch vorliegt, wenn der Versicherte tatsächlich für sechs Monate berufsunfähig ist. Dann gilt die Fortdauer dieses Zustands von Beginn an als BU.
Neue Ausgestaltung der Infektionsschutz-Klausel
Die Trennung des fingierten Prognosezeitraums vom Prognosezeitraum ist folgerichtig und betont die Wichtigkeit dieser Unterscheidung – selbst, wenn es dem trainierten Leser von Versicherungsbedingungen zunächst merkwürdig erscheinen mag.
Auch bei der neu eingeführten Infektionsschutz-Klausel geht die Axa andere Wege. Sie leistet hier nicht nur, wenn eine Behörde ein Arbeitsverbot für mindestens sechs Monate ausspricht. Sondern auch dann, wenn die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt werden kann. Es lässt sich schwer sagen, ob der eine oder der andere Leistungsauslöser überhaupt einmal zum Tragen kommen wird. Auch lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob eine Behörde schneller zu einem Ergebnis käme als ein Gutachter. Aber es eröffnet sich hier neben dem behördlichen Verbot ein zweiter Weg für den Kunden, an seine Rentenleistung zu kommen. Das kann im Einzelfall für ihn sehr wichtig sein.
Ebenfalls im Kundensinn ist die genaue Definition der Berufsunfähigkeit bei Personen, die noch keiner Tätigkeit nachgegangen sind. Diese gelten als berufsunfähig, wenn sie außerstande sind, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Der Vorteil ist dann ersichtlich, wenn ein Kunde nach der Schule mit einem Sabbatical ins Berufsleben startet, was für immer mehr Mitglieder der Generation Y als erstrebenswert gilt. Es spräche für die Axa nichts dagegen, in diesem Fall einen Neuabschluss anzubieten, während Mitbewerber diese Interessenten wohl in Ermangelung einer Berufsausübung vorläufig nicht versichern könnten. Ob das der Grund für die Aufnahme dieser Klarstellung in den Versicherungsbedingungen war, darüber kann nur spekuliert werden.
Azubis bevorzugt?
Die Axa scheint Azubis zu bevorzugen, da bei diesen im Rahmen einer konkreten Verweisung nach Absolvierung der Hälfte der Ausbildung auf die Lebensstellung abgestellt wird, die für gewöhnlich mit dem erfolgreichen Abschluss der durchgeführten Berufsausbildung zu erreichen ist. Bei Studenten trifft dies nur bei Studenten der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin zu. Denkt man aus Sicht des Versicherers, lässt sich aber erkennen, dass das nichts mit Bevorzugung zu tun hat. Bei einem Azubi lässt sich relativ konkret erkennen, welcher Beruf einmal ergriffen werden wird. Bei Studenten eher nicht. Außer bei Medizinstudenten.
Die Leistung bei Krankschreibung lässt sich im neuen Tarif der Axa optional anwählen. Die Klausel leistet für 18 Monate. Der Nachweis ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen oder entsprechende privatärztliche Atteste zu führen. Das ist einerseits positiv, da diese Regelung gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen bedenkt. Zum anderen ist diese Regelung nicht von einem Paragrafen abhängig und behält auch noch nach einer Gesetzesänderung Gültigkeit. Einzigartig ist, dass die Axa bei einer erneuten Krankschreibung aus dem gleichen Grund innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Leistung auf die Erfüllung des Sechs-Monats-Zeitraums verzichtet. Sie würde dann sofort leisten.
Eigentlich sinnvoll, aber mit Nachteilen
Negativ zu bewerten ist aber, dass zeitgleich eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden muss. Das ist in fast jedem Fall auch sinnvoll, da der Nachweis der BU nach Ablauf der 18 Monate Arbeitsunfähigkeitsleistung deutlich schwerer fallen dürfte. Allerdings kann es auch sein, dass eine BU eben überhaupt nicht vorliegt, was den ganzen Vorgang zur Farce machte. Es ist vielleicht sogar gut gemeint, den Versicherten mit sanftem Druck hierzu bewegen zu wollen. In der strengen Auslegung kann aber die Missachtung der Pflicht zur Beantragung einer Leistung wegen Berufsunfähigkeit eine Obliegenheitsverletzung bedeuten, die zu Leistungseinschränkungen führt.
Unterm Strich ist die neue SBU der Axa eine weitere Alternative am Markt, die in vielen Fällen dem Kunden eine passgerechte Lösung bieten kann. Der 37-jährige Bürokaufmann zahlt bis zum Endalter 67 für 1.000 Euro Rente und ein Prozent Leistungsdynamik 63,68 Euro (97,22 Euro brutto) monatlich. Beim Mechatroniker sind es 103,88 Euro (174,59 Euro brutto).
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