Urteil

Private Unfallversicherung mindert Opfer-Rente

Dürfen Zahlungen der privaten Unfallversicherung auf die sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungs-Gesetz angerechnet werden? Ja, entschied das Sozialgericht Dresden.
1492604993-Sozialgericht_Dresden-1
© dpa/picture alliance
Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar, urteilte das Sozialgericht Dresden am 9. März 2017.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Manager-Risiken: Geopolitik und KI gewinnen an Bedeutung

Wirtschaftliche Schäden, die aus geopolitischen Turbulenzen resultieren, gehören erstmals zu den Top 7 der globalen…

Hochwasser bedrohen Deutschlands Wirtschaftswachstum

Hochwasser sind nicht nur ein Risiko für Haus, Hof und Infrastruktur, sie sind auch ein…

Frühstartrente kommt bei Eltern gut an, aber…

Grundsätzlich sind Eltern offen und interessiert an der geplanten Frühstartrente, wie eine Yougov-Erhebung im Auftrag…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert