Vor allem Bausparer sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Bausparkassen aus der vergangenen Woche wohl etwas eingeschüchtert – denn die Richter haben den Kreditinstituten grundsätzlich erlaubt, hochverzinste Bausparverträge zu kündigen, wenn die Darlehen ihrer Kunden seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind (wir berichteten).
Durch diese Entscheidung könnten sich nun aber auch andere Anbieter von Sparverträgen ermutigt sehen, für sie selbst unvorteilhafte oder teure Verträge zu beenden, vermutet Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen in seiner Kolumne auf Spiegel Online. Vor allem langfristige Sparverträge und Riester-Banksparpläne seien betroffen.
So nennt er einige Beispiele, in denen beispielsweise Sparkassen Verträge kündigen wollten, die einst zwar Kunden durch Boni gelockt hätten, nun aber zinsmäßig eher eine Last für die Geldinstitute seien. In Sachsen tobe gerade die Auseinandersetzung um solche Verträge bei der Sparkasse Leipzig, schreibt Tenhagen.
Auch Riester-Banksparpläne passten in dieses Schema. Viele Sparer müssen sich daher nun fragen: Greift auch hier das Urteil des BGH?
Tenhagen hat daher ein paar Tipps für Bausparer, aber auch Kunden mit anderen Verträgen, zusammengestellt:
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