Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich entschieden, keine weiteren Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem April einzulegen. In der richterlichen Entscheidung ging es darum, ob die Allianz bei ihrem Produkt „Index Select“ irreführende Werbung betreibt oder nicht (wir berichteten).
Die Verbraucherschützer aus der Hansestadt sahen es so. Nachdem das Landgericht München I sich dieser Einschätzung zunächst anschloss, schätzten die Richter des Oberlandesgerichts die Lage anders ein. Die Formulierungen seien „verständlich und umfassend“.
Wie Börse online unter Berufung auf Äußerungen seitens der Allianz sowie der Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, ist die Auseinandersetzung nun beendet. Das Urteil war nicht für eine Revision zugelassen, doch hätte die Verbraucherzentrale Hamburg noch auf Zulassung einer Revision klagen können.
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