- Von Karen Schmidt
- 04.08.2025 um 16:35
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2026 verabschiedet. Damit ist der Sozialverband VDK aber so gar nicht zufrieden. „Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung“, schimpft VDK-Präsidentin Verena Bentele.

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Wie das? „Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 2 Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen“, so die VDK-Präsidentin weiter. Der Verband prüfe derzeit sogar Musterklagen von VDK-Mitgliedern.
Welche Schulden sind gemeint?
Nun, während der Corona-Pandemie wurden über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert. 5,2 Milliarden Euro seien noch offen, so der VDK. Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletze das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit und stelle damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar.
Unterstützung bekommt der Verband von Dagmar Felix, Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Universität Hamburg. In ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Thema kommt sie zu folgendem Ergebnis:
Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, wenn sie zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden.
„Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält auch Dagmar Felix für möglich“, heißt es vom VDK.

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