Haftungsfalle Rechtsberatung

Wie Makler ihre Kunden rechtskonform über Vorsorgevollmacht & Co. aufklären

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören zur Ruhestandsplanung. Doch sind hier die Grenzen zur Rechtsberatung schnell überschritten. Was Makler dürfen, und wann ein Jurist involviert werden muss, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung.
© IGB
Margit Winkler: Dei Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung gibt Tipps zu Vollmachten & Co.

Pfefferminzia: Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Margit Winkler: Sobald eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es durch einen Unfall oder eine Krankheit zu der Handlungsunfähigkeit gekommen ist. Auch die nächsten Angehörigen wie der Ehepartner dürfen dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches im Namen des Erkrankten übernehmen, wenn sie keine Vollmacht vorweisen. Um die Interessen dieser Person und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde Hände zu legen, bedarf es einer Vollmacht.

Worauf kommt es dabei inhaltlich an?

Dass genau beschrieben ist, wer was entscheiden darf. Die wesentlichen Anweisungen sollte der Vollmachtgeber selbst festhalten: medizinische Vorgehensweise per Patientenverfügung, alltägliches per Pflegeverfügung und Finanzen durch Liquiditätsplanung im Pflegefall. Dabei muss sich der Vollmachtgeber ganz genau überlegen, welchen Charakter die bevollmächtigte Person hat. Denn bedingungsloses Vertrauen ist unumgänglich. Im besten Fall errichtet man die Vollmacht bei einem Juristen, der diese im Bedarfsfall auch durchsetzt – häufig braucht man diese Unterstützung im Krankenhaus und bei den Finanzen.

Wie können Makler ihre Kunden feinfühlig ansprechen, richtig informieren und dennoch keine Rechtsberatung durchführen?

Ja, das ist eine Gratwanderung. Allerdings gehört zu einer umfassenden Ruhestandsplanung das Aufklären über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung und so weiter dazu. Der Makler möchte ja im Grunde seinem Kunden ein Produkt anbieten, also zum Beispiel eine Renten- oder lebenslange Todesfallversicherung. Mit einer bedachten Wortwahl und einem professionellen Storytelling gelingt es, viele praktische Tipps rund um das Thema zu transportieren. Die rechtliche Beratung oder gar das Aufsetzen von Formularen darf ein Finanzberater nicht für seinen Kunden übernehmen. Damit macht er sich angreifbar und begibt sich in eine unerlaubte Handlung.

Wann muss ein Jurist hinzugezogen werden?

Sobald es um eine Rechtsberatung geht, ist für den Makler Schluss. Er darf darauf hinweisen, wie er es machen würde oder auch über Lösungen von Kunden in ähnlichen Situationen berichten. Berät er seinen Kunden aber konkret, überschreitet er die schmale Grenze und arbeitet nicht mehr haftungssicher.

Wo und wie bewahren Kunden die Dokumente am besten auf?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert man die Namen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Dokumente ist entscheidend im Alltag, sonst nützt die Erstellung nichts und es kommt doch zur Betreuung. Daher bietet das Institut Generationenberatung auch einen Verwahrservice an.

Wie schaffen sich Finanzberater ein qualifiziertes Netzwerk für die umfassende Begleitung ihrer Kunden?

Nach unserer Erfahrung haben es Finanzdienstleister oft schwer, sich mit Juristen zu vernetzen. Viele respektieren nur ihren eigenen Berufsstand. Allerdings gibt es Anwälte, die für Foren oder Fachzeitungen für Makler schreiben. Auch bei Pools oder Kollegen lohnt es sich, nach Empfehlungen zu fragen. Damit Finanzdienstleister gleich mit der eigenen Umsetzung beginnen können und sich nicht der Schnittstellenproblematik aussetzen, stellt das Institut Generationenberatung sein eigenes Netzwerk mit Anwälten zur Verfügung, die Vollmachten erstellen und bei Bedarf auch durchsetzen.

Über Ihre Akademie bieten Sie den Generationenberater (IHK) an. Wie funktioniert das Seminar?

Vor sechs Jahren haben wir das Seminar mit fünf Präsenztagen ins Leben gerufen, gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Rhein Neckar, die das Zertifikat nach bestandener Prüfung erteilt. Dabei startet der Teilnehmer ein Selbststudium, bei dem er sich mithilfe des Buchs „Vorsorgen: Keine Frage des Alters!“ sowie mit Hilfe von Webinaren in das Thema einarbeitet. Im Präsenzseminar vermitteln unsere Dozenten dann ihre Erfahrungen, berichten von aktuellen Urteilen und geben Vertriebsansätze sowie Zielgruppenkonzepte für die Marktbearbeitung weiter.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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