Talanx-Manager von Löbbecke über die bAV-Reform

„Wir sind schon mittendrin in der Entwicklung“

Talanx drückt aufs Tempo: Zusammen mit seiner Leben-Tochter HDI will der Versicherungskonzern das kürzlich verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz für sich nutzen. „Von diesem Kuchen wollen wir uns ein großes Stück sichern“, sagt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei HDI. Im Interview mit Pfefferminzia sagt er, wie das gelingen soll und kritisiert die bAV-Strategie seiner Mitbewerber.
© HDI / Biesenbach
Fabian von Löbbecke (links) gemeinsam mit dem bAV-Experten Thomas Dommermuth auf dem „HDI bAV-Expertenforum 2017“ am 1. Juni in Köln.

Pfefferminzia: Die Versicherungswirtschaft hat sich lange gegen ein Garantieverbot in der betrieblichen Altersversorgung gewehrt. Nachdem es nicht dazu gekommen ist, hat man den Eindruck, dass die Branche aus der Not eine Tugend machen wolle, wie beispielsweise die Gründung der Konsortiallösung „das Rentenwerk“ aus fünf Versicherern vermuten lässt. Sie sehen dieses Modell eher kritisch – warum?

Fabian von Löbbecke: Wir sind als HDI grundsätzlich ein Freund von Konsortien und haben damit gute Erfahrungen gemacht, aber beim Sozialpartnermodell ist das eigentlich nicht zielführend. Ein Konsortium macht höchstens bei der Kapitalanlage Sinn, aber nicht bei der Risikotragung. Beim Sozialpartnermodell gilt ein Garantieverbot. Das heißt, es gibt kein nennenswertes Risiko zu tragen. Wenn man Sozialpartnermodelle über einen Pensionsfonds anbietet, so wie wir als HDI das machen werden, ist man frei in der Kapitalanlage und kann somit auch in chancenreichere Titel anlegen. Genau das war der Gedanke des Gesetzgebers. Wer jetzt die Kapitalanlage ausschließlich über die Sicherungsvermögen von Lebensversicherern abwickeln will, zeigt nur, dass er in alten Mustern denkt und wird angesichts der Niedrigzinsphase nicht das Optimum für die Kunden herausholen können.

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Auch HDI hat sich nach der bAV-Reform in Stellung gebracht, indem Sie erklärten, einer der wenigen Versicherer zu sein, die hierfür Lösungen bieten werden. Was genau meinen Sie damit?

Die Produktlösung für Sozialpartnermodelle muss kostenarm, effizient und digital sein. Um beim Sozialpartnermodell als bAV-Anbieter erfolgreich zu sein, benötigt man einen Zugang zu den Tarifparteien, die richtige Technik und die Bereitschaft zu investieren. Wir haben als HDI einen guten Draht zu Großunternehmen und der deutschen Industrie. Zudem haben wir in den letzten zwei Jahren signifikant in die Digitalisierung unserer bAV-Verwaltung investiert. Mit dem „HDI bAVnet“ haben wir ein Online-Portal entwickelt, mit dem Arbeitgeber die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter schnell und kostengünstig verwalten können. Hierfür haben wir 2015 den „Digitalen Leuchtturm“ der Süddeutschen Zeitung und Google erhalten. Digitalisierte Prozesse sind beim Sozialpartnermodell unverzichtbar. Wenn eine Branche ein solches Modell einführt, müssen auf einen Schlag hunderttausende Verträge verarbeitet werden. Das schaffen nur große Anbieter mit einem leistungsfähigen IT-System. Das „HDI bAVnet“ ist eine gute Ausgangsbasis, die wir weiter ausbauen werden.

„Wenn die Arbeitnehmer ein bAV-Angebot in Anspruch nehmen, kommt es ihnen in erster Linie auf Sicherheit an – gegebenenfalls auch zulasten einer größeren, aber risikobehafteten Rendite“, heißt es in einer aktuellen Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Werden sich die Menschen vor diesem Hintergrund für eine nicht garantierte Zielrente überhaupt erwärmen können?

Wer heutzutage nur auf Garantien setzt, wird Schwierigkeiten haben, eine auskömmliche Rendite erzielen. In Zeiten von Niedrigzinsen weiterhin nur in Anleihen anzulegen wäre ein Fehler. Zumal die Euro-Krise gezeigt hat, dass Staatsanleihen auch nicht risikofrei sind. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und setzt deshalb bewusst auf Zielrenten. Bei diesem Modell gibt es eine feste Beitragszusage, es wird aber keine bestimmte Rente garantiert, sondern nur gewissenhaft geschätzt. Dies ermöglicht ein breiteres Investment und damit die Chance auf höhere Renditen für die Betriebsrentner. Ich finde sie eine gute Idee, zumal die klassische bAV mit Garantien ja weiterhin parallel angeboten werden kann. Letzteres ist vom Gesetzgeber ja sogar explizit gewünscht. Es ist aber auch an der Zeit, dass wir Deutschen endlich umdenken und etwas wagen.

Weiter erklärten Sie, dass Ihr Unternehmen als Anbieter für individuelle Sozialpartnermodelle bereit stünde. Solche Modelle müssen aber erst noch entwickelt werden. Welche Schritte stehen als nächstes an? 

Wir sind schon mittendrin in der Entwicklung. Ich rechne damit, dass es Mitte 2018 zu ersten Tarifabschlüssen kommen wird, die ein Sozialpartnermodell beinhalten. Wir empfehlen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft aber nicht zu warten, bis der Tarifvertrag ausläuft, sondern bereits jetzt auf bewährte bAV-Anbieter zuzugehen, die über eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Vorsorgeprodukten, in der Kapitalanlage und in der Verwaltung von lebenslangen, kundenindividuellen Versicherungskonten verfügen. Die HDI Lebensversicherung ist über ihre Vorgängergesellschaft bereits seit den 1920er Jahren auf diesem Gebiet tätig. Bei der genauen Ausgestaltung des Sozialpartnermodells beraten wir gerne und werden auf die individuellen Wünsche der Tarifparteien der jeweiligen Branche eingehen. Auch was die Kapitalanlage angeht, sind wir flexibel: Neben unserer hauseigenen Talanx Asset Management können wir uns vorstellen, auch mit anderen Investmentgesellschaften und Banken zu kooperieren.

Welche Wachstumsziele peilen Sie an, nachdem die Politik mit der bAV-Reform nun für Klarheit gesorgt hat?

In Deutschland arbeiten rund elf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Davon hat rund die Hälfte noch keine bAV. Wir gehen davon aus, dass viele Tarifvertragsparteien das Sozialpartnermodell nutzen werden. Von diesem Kuchen wollen wir uns ein großes Stück sichern.

Nüchtern betrachtet ist das Sozialpartnermodell nur etwas für große Unternehmen. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die Frau Nahles eigentlich damit erreichen wollte, sind in der Regel aber gar nicht tarifgebunden und könnten höchstens auf das Sozialpartnermodell optieren, wenn sie denn wollten. In diesen Firmen arbeiten neun Millionen Arbeiter und Angestellte, die keine bAV besitzen. Diese Betriebe sollten auch weiterhin die Vorteile der bewährten klassischen bAV nutzen. Die bAV-Reform wird hier mit dem Arbeitgeberzuschuss, der künftig Pflicht ist, und der Geringverdiener–Förderung neue Anreize setzen. Und wer weiß: Vielleicht wird die Riester-Rente durch die verbesserte Riester-bAV noch einmal eine richtige Renaissance erleben? Wenn das Gesetz so kommt wie geplant, wird für Arbeitnehmer, die weniger als 2.200 Euro im Monat verdienen, die Kombination aus Riester-bAV und Geringverdiener-Förderung unschlagbar sein. Wir sehen hier erhebliche Marktpotentiale und werden als HDI ebenfalls ein Produkt in diesem Bereich anbieten.

Der Deloitte-Studie zufolge fühlen sich 65 Prozent der Arbeitnehmer nicht ausreichend oder gar nicht über bAV-Optionen informiert – und mehr noch: Von den übrigen Befragten finden nicht alle die Informationen auch vertrauenswürdig, heißt es, ganz gleich, ob diese von den Arbeitgebern, den Versicherungen oder dem Betriebsrat stammen. Wie gehen Sie mit dieser Herausforderung um?

Die bAV hat bei den Deutschen einen guten Ruf – und das zu Recht. Dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, liegt leider oft an den Arbeitgebern. Sie glauben, die bAV sei zu komplex und zu verwaltungsintensiv. Dabei muss sie das gar nicht sein. Schon heute ist die Direktversicherung die populärste Form der bAV, weil sie einfach umzusetzen ist und den administrativen Aufwand bei Arbeitgebern in Grenzen hält. Wichtig ist, sich beraten zu lassen – sei es auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Bewährt hat sich bei der Einführung einer bAV außerdem, frühzeitig den Betriebsrat mit einzubeziehen. Wer dann noch Infoveranstaltungen durchführt, ein Infoportal einführt und Beratungen während der Arbeitszeit ermöglicht, ist auf dem richtigen Weg.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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