Vermögensübertragung

Diese Konzepte bieten die Versicherer

Fast 110 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 verschenkt und vererbt. Versicherungsprodukte spielen bei der Vermögensübertragung eine wichtige Rolle, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen.
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Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln ist gerade bei großen Vermögen, komplexeren Familienverhältnissen und Unternehmern Pflicht.

Die Zahl ist überraschend hoch. Mehr als zwei Drittel der Deutschen haben kein Testament. Nur 30 Prozent haben mit diesem wichtigen Dokument für den Fall der Fälle vorgesorgt, zeigt eine Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht. Warum ist das so? „Das liegt zu einem sehr großen Teil an der Unwissenheit über das gesetzliche Erbrecht“, sagt Jens Patze, Produktsteuerung Leben bei der Helvetia. „Dass der Ehegatte ohne Testament meist nur die Hälfte erbt, ist den wenigsten bekannt“, sagt er.

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Das liegt an der gesetzlichen Erbfolge (siehe Grafik unten). Im Erbrecht spielt die Verwandtschaft eine große Rolle – egal, ob man ein enges Verhältnis hatte oder sich nie gesehen hat. Selbst wenn ein Ehepaar keine Kinder hat, können noch Geschwister, Nichten und Neffen oder die Eltern des Verstorbenen zum Zug kommen. Besonders bitter kann das bei unverheirateten Paaren ausgehen. Liegt hier kein „letzter Wille“ vor, erhält ein nichtehelicher Partner laut der gesetzlichen Erbfolge nämlich gar nichts.

„Auf der anderen Seite beschäftigt man sich natürlich auch nur ungern mit dem eigenen Tod“, so Patze weiter. Wer jedoch später Ärger zwischen den Erben vermeiden wolle, sollte sich zumindest Gedanken zu seinen Wünschen machen oder mit einem Experten reden, rät der Experte. „Erst recht, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen vorhanden sind.“

Denn bei einem ungeregelten Nachlass kann es auch sein, dass die Erben einen substanziellen Teil des Vermögens in Form von Steuern an den Staat abgeben müssen. Wie hoch die Erbschaftsteuer ist, hängt vom Wert des Nachlasses ab und davon, wer erbt. Die einzelnen Verwandtschaftsgrade sind in unterschiedliche Erbschaft und Schenkungsteuerklassen eingeteilt, für sie gelten auch jeweils unterschiedliche Freibeträge (siehe Grafik Seite 3).

Dabei gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Der Freibetrag für ein Kind des Verstorbenen liegt beispielsweise bei 400.000 Euro, bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind es nur 20.000 Euro.

Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln, ist also gerade bei großen Vermögen, komplexeren Familienverhältnissen und Unternehmern Pflicht. Ein Instrument, das hierbei durchaus Vorteile bietet, oft aber nicht bedacht wird, ist der Versicherungsvertrag.

Bausteine für die Nachlassplanung

„Versicherungen können ganz elementare Bausteine der Nachlassplanung sein“, sagt Rechtsanwalt Lutz Arnold aus Berlin. Das Wichtigste sei dabei das Ziel des Erblassers. Arnold: „Soll vor allem befürchteter Streit zwischen Erben vermieden werden? Will man Erbschaftsteuern sparen? Oder soll eine Person mehr beziehungsweise einen bestimmten Vermögensteil erhalten und die anderen Erben dagegen mit weniger abgefunden werden? Die meisten Ratsuchenden hätten gerne alles auf einmal.“

Das ist aber meist nicht drin. Die goldene Regel der Nachlassplanung ist für Arnold daher, dass sich Verbraucher kompetente Unterstützung suchen, die ihnen bei wichtigen Fragen zur Seite steht.

Die Beispiele, wie man Versicherungsverträge für die Vermögensübertragung einsetzen kann, sind wahrlich vielfältig. Eine Aufgabe an die Police kann es etwa sein, Liquidität zu schaffen. „Wenn die Erbmasse zum Beispiel überwiegend aus Immobilien oder einem Unternehmen besteht und der Erbe nun beispielsweise wegen der Pflichtteilsansprüche andere auszahlen muss oder das Finanzamt Erbschaftsteuern haben will. Dann muss der Erbe Liquidität haben“, so Arnold.

Ist das nicht der Fall, muss er sein eigenes Vermögen anzapfen (so vorhanden), um diese Ansprüche zu bedienen. Oder er muss die Immobilie beleihen oder die Immobilie beziehungsweise das Unternehmen verkaufen. Arnold: „Hier sind Risikolebensversicherungen sinnvoll, in denen der Erbe als Begünstigter eingesetzt wird. Dann kann er die Forderungen aus den Auszahlungen des Versicherungsvertrags erbringen und muss eben nicht alles aus dem eigenen Vermögen bezahlen.“

Ein weiterer Vorteil von Versicherungen ist, dass man beim Vererben oder Schenken Steuern sparen kann. Die Standard Life setzt bei ihrer Einmalbeitragspolice Weit-Blick beispielsweise auf die Familien-Option, bei der zwei Versicherungsnehmer und/oder zwei versicherte Personen benannt werden können.

Wie können Kunden das ausnutzen?

Ein Beispiel nennt Johanna Bröcker, Leiterin der Produktentwicklung bei Standard Life Deutschland: „Ein Vater möchte seiner Tochter steueroptimiert einen größeren Geldbetrag vermachen – eine Million Euro. In diesem Fall schließt der Vater einen Vertrag über eine Million Euro ab. Der Vater bleibt mit 60 Prozent Versicherungsnehmer und die Tochter mit 40 Prozent.“

Das sei eine Schenkung innerhalb der steuerlich befreiten Grenze von 400.000 Euro. Nach zehn Jahren könne der Vater erneut 400.000 Euro schenken und weitere 40 Prozent an die Tochter übertragen. Bröcker: „Im Todesfall des Vaters bleibt dann nur der verbleibende Prozentsatz des Vaters als eventuell zu versteuernde Erbmasse.“

Eine weitere interessante Lösung ist das Vererben einer Rente. Das ist zum Beispiel bei den Einmalbeitrags-Fondspolicen der Clevesto-Reihe der Helvetia möglich. Nehmen wir an, ein Mann legt mit 65 Jahren 200.000 Euro in einer fondsgebundenen Rentenversicherung an. Bis zu seinem Tod im Alter von 85 Jahren entwickelt sich das Kapital mit rund 5 Prozent jährlich; der Mann entnimmt monatlich 500 Euro. Das Restkapital zum Todeszeitpunkt beläuft sich dann auf 342.000 Euro.

Freibeträge sind oft gering

Würde der Mann seiner 70-jährigen Lebensgefährtin den Betrag auf einen Schlag vermachen, würde sich vor allem der Fiskus freuen. Da sie nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro geltend machen kann und ihr Steuersatz bei 30 Prozent liegt, muss sie 96.600 Euro ans Finanzamt überweisen.

Günstiger wird es für sie, wenn sie die Rente vererbt bekommt. Nehmen wir weiter an, dass diese pro Jahr bei 12.700 Euro liegt. Diesen Wert muss man mit dem sogenannten Vervielfältiger multiplizieren, der auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts basiert und sich nach Alter und Geschlecht richtet.

Für die 70-jährige Lebenspartnerin liegt der Vervielfältiger bei 11,082. Auf 140.800 Euro beläuft sich also der für die Steuer anzusetzende Betrag; abzüglich 20.000 Euro Freibetrag bleiben 120.800 Euro übrig.

Die Überweisung an den Fiskus reduziert sich also auf 36.240 Euro. Die Frau hat durch diese Lösung mehr als 60.000 Euro gespart. Elementar wichtig bei der Nachlassplanung ist es, auf mögliche Veränderungen der Lebenssituation zu reagieren. „Immer wenn es zu einer wichtigen Änderung im Leben kommt, wie etwa die Geburt eines Kindes, eine Eheschließung oder Scheidung, größere Veränderungen beim Besitz, eine Unternehmensgründung oder beim Kauf einer Immobilie, sollte der Nachlass geprüft und an die jeweiligen Wünsche angepasst werden“, empfiehlt Michael Bastian, Fachbereichsleiter Maklerzentralbereich der Allianz Leben.

Das ist gerade auch bei Versicherungsprodukten wichtig. Denn im Vertrag vereinbarte Bezugsrechte beispielsweise gelten bis zum Widerruf weiter. So kann es im Todesfall der versicherten Person dann doch wieder zu unerwünschten Folgen kommen. Und dann ist es mit dem schönen Familienfrieden schon wieder vorbei.

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