Untersuchung zur Altersvorsorge

„Staatliche Förderung lenkt Sparer in unrentable Produkte“

Wie wirkt sich die staatliche Förderung auf die Erträge verschiedener Altersvorsorgeformen aus? Dieser Frage ist Susanna Kochskämper nachgegangen, Ökonomin beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. Ihr Fazit ist eher ernüchternd.
© dpa/picture alliance
Rentner unterwegs im Park: Die Untersuchung der Ökonomin Susanna Kochskämper zeigt, dass eine staatliche Förderung Sparer in Produkte leiten kann, die nicht unbedingt die besten für sie sind.

Wie rentabel sind Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Lebensversicherung & Co.? Mit dieser Frage hat sich Ökonomin Susanna Kochskämper für das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln befasst. Die Untersuchung können Sie hier herunterladen.

Ihr Fazit: „Unterschiedliche steuerliche Behandlung, Förderung und Anlageregulierung führen dazu, dass manche Altersvorsorgeformen zunächst attraktiver erscheinen als andere. Allerdings entsteht genau dann ein Problem, wenn der Staat Anleger so in Produkte lenkt, die sich nachträglich als weniger rentabel als andere erweisen“, schreibt die Ökonomin.

Beispiel Riester-Rente: Wegen der steuerlichen Förderung würde sie ungleich lohnender als andere Vorsorgeformen erscheinen – insbesondere Geringverdiener mit Kindern könnten theoretisch ein Vielfaches ihrer eingezahlten Bruttobeträge erzielen. Kochskämper: „Genau dies mag jedoch in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass sich auch Anlageprodukte auf dem Markt halten konnten, die ohne Förderung aufgrund schlechter Renditen oder hoher Verwaltungskosten keine Nachfrager gefunden hätten.“

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Auch könne die staatliche Förderung dazu führen, dass Sparer vielleicht Produkte wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen gar nicht gerecht werden, meint die Ökonomin. „So kann beispielsweise die Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung auch davon abhängig sein, wie der Einzelne seine Verweildauer bei einem Arbeitgeber einschätzt. Da verschiedene Durchführungswege existieren, ist nicht sicher, dass ein neuer Arbeitgeber dasselbe Produkt anbietet und die gleiche Vorsorgeform weitergeführt werden kann. Zwar verfallen Ansprüche nicht, dennoch sind aus diesem Gesichtspunkt heraus möglicherweise andere Vorsorgewege vorteilhafter.“

Kochskämper empfiehlt als Lösung des Problems, „die gegenwärtige Förderkulisse grundsätzlich zu überdenken. Ganz allgemein gilt es, die staatliche ‚Vorauswahl‘ von Anlageformen kritisch zu hinterfragen.“ Wenn es schließlich das politisches Ziel sei, das sinkende Rentenniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren, so sei zunächst jegliche private Kapitalbildung wünschenswert.

Eine möglichst hohe Neutralität den Anlageformen gegenüber gepaart mit einer Negativ- statt einer Positivauswahl würde Vorteile schaffen, indem die Haushalte ihre Anlagestrategie besser nach ihren Bedürfnissen ausrichten können.

Was bedeutet hier Negativauswahl? Dass Anlageprodukte, die nicht zur Altersvorsorge taugen, auch nicht staatlich gefördert werden. Und dass die nachgelagerte Besteuerung auf alle Anlageformen angewendet wird, die sich zur Altersvorsorge eignen. Kochskämper: „Eine über die nachgelagerte Besteuerung hinaus gehende Subventionierung ist hingegen abzulehnen, da sie die Gefahr birgt, die Staatsausgaben zu erhöhen, ohne die Sparanstrengungen der Zielgruppe – und hierbei insbesondere die der Geringverdiener – zu erhöhen.“

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