Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Pfefferminzia: Ist es sinnvoll, die Garantien in der bAV angesichts der andauernden Niedrigzinsphase abzuschaffen?
Marco Arteaga: Die Niedrigzinsphase ist angesichts der Null-Inflation nicht so nachteilig. Für die Versicherungswirtschaft ist es problematisch, dass die versprochenen Versorgungsleistungen eine Kapitalverzinsung auf die Sparbeiträge enthalten. Auf diese Zinserträge haben auch die Arbeitgeber gesetzt. Wenn sie nicht verdient werden, muss die Lücke zugeschossen werden. Das ist ein großes Dilemma. Wir haben deshalb in unserem Gutachten vorgeschlagen, dass man zu einer anderen Systematik in der bAV kommen müsste.
Wie sollte diese aussehen?
Dass Arbeitgeber eben keine Versorgungsleistung mehr versprechen, sondern eine Beitragsleistung. Dass man aus diesen Beitragen das Beste macht, aber nicht beziffert und nicht garantiert, wie hoch die Leistung ausfällt. Wir nennen dieses Modell „Zielrente“, weil man trotzdem ein Versorgungsziel vor Augen hat und ausrechnet, was am Ende zustande kommen würde. Aber diese hochgerechnete Zahl wird nicht verbindlich versprochen. Und es gibt einen weiteren Vorteil.
Welchen?
Wenn der Arbeitgeber kein beziffertes Leistungsversprechen abgibt, gelten für ein solches Versorgungsversprechen die Solvabilitätsvorschriften des Versicherungsaufsichtsrechts nicht. Dann können hohe Aktienquoten gefahren werden. In der bAV liegen die Gelder über viele Jahrzehnte fest. Da ist es sinnvoller, mit einer langfristigen Anlagestrategie mit hohen Aktienquoten die Vermögensbildung zu betreiben. Diese Vorschläge sind ganz aktuell in der politischen Debatte.
Was ist das Problem der Solvabilitätsvorschriften?
Das Solvency-II-Regime verspicht den Sieg im Marathonlauf dadurch zu erreichen, dass es 42 Kilometer in 420 100-Meter-Strecken unterteilt und an jedem einzelnen Zwischenpunkt misst, ob der Kandidat in Führung liegt. In Wirklichkeit kommt es aber nur auf die letzte Marke an. So ist das bei der Kapitalanlage auch. Bei einem 25-Jährigen brauchen Sie die erste Rententranche erst nach 42 Jahren, wenn die Rente beginnt. Das heißt Sie können Aktien oder Immobilien ein halbes Jahrhundert halten und wesentlich attraktivere Verzinsungen erzielen als über einen klassischen Deckungsstock.
Was will die Bundesregierung? Wird es ein Pflichtmodell für die bAV geben?
Das geplante Optionsmodell, das wir auch im Gutachten vorgeschlagen haben, sieht vor, dass Arbeitnehmer automatisch in eine Entgeltumwandlung einbezogen werden sollen. Die Tarifparteien sollen in ihrem Geltungsbereich eine Pflicht der Unternehmen zur Einführung einer Entgeltumwandlung für die bAV beschließen können.
Der Mitarbeiter kann über ein Opt-out aussteigen. Die Arbeitnehmerbeteiligung ist bei solchen Optionsmodellen meist sehr hoch. Wie das umgesetzt wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Etwa direkt über ein Gesetz oder per Tarifverträge oder über tarifliche Öffnungsklauseln, die die Einführung solcher Modelle auf betrieblicher Ebene ermöglichen.
Welche Fehler sollten tunlichst vermieden werden?
Wenn etwa das Gesetz vorsieht, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer über ein Optionsmodell automatisch in die bAV einbinden und an der Finanzierung beteiligen, müssen die Arbeitnehmer die Vorteile unbedingt erklärt bekommen. Das muss sichergestellt sein..
Und wir brauchen einen „sanften Druck“. Nach der Systematik unserer Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer eine bAV haben, wenn sie auf ein ausreichendes Versorgungsniveau im Alter kommen wollen. Ferner wäre es ein Fehler, wenn man nicht sicherstellt, dass es durch die gesetzliche Lösung zu kollektiven Sicherungssystemen kommt.
Warum?
Wenn Sie ganze Gruppen versichern, erhalten Sie positive Effekte, die eine allein versicherte Einzelperson nicht in Anspruch nehmen kann. Das sind Kosten- und versicherungstechnische Effekte. Sie können für größere Gruppen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten für alle Betroffenen einbauen – ohne jede Gesundheitsprüfung.
Sind die derzeitigen Produkte auf ein neues System ausgelegt?
Werden die Pläne des Sozialministeriums umgesetzt, müssen Sie sich auf eine ganz neue bAV-Produktwelt einstellen: Produkte, die gar keine Garantien mehr enthalten und in sehr langfristigen Kapitalanlagen anlegen. Und Produkte, die mehrere zehntausende Menschen auf einmal versichern. Mit der heutigen Systematik und der heutigen Technik ist das nicht abzubilden. Das Know-how ist bei den Versicherern vorhanden. Ich habe da keine Bedenken.
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