Rechtsexperte zur IDD-Umsetzung

„Makler dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“

IDD, Mifid 2 – auf Makler Vermittler und Berater prasselt derzeit einiges an relevanten rechtlichen Themen ein. Eine erste Orientierung durch den Regulierungs-Dschungel gibt Nils Wein, Leiter der Rechtsabteilung bei Standard Life. Er erklärt, was sich in sechs Bereichen für Makler & Co. ändern wird und muss.
© Panthermedia
Ein afrikanischer Strauß steckt seinen Kopf in einen mit dem Sand gefüllten Eimer.

Ob Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie IDD oder Einführung der Finanzmarktrichtlinie Mifid 2, „die Regulierung ist in diesem Jahr ein Kernthema für Vermittler und Berater“, sagte Nils Wein, Leiter der Rechtsabteilung bei Standard Life, vor kurzem auf der Roadshow des Versicherers in Hamburg. Große Änderungen kämen auf den Vertrieb zu, und damit müssten sich die Vermittler nun befassen. „Den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Alternative“, so Wein.

Von den Leitthemen her seien IDD und Mifid 2 sehr ähnlich, erklärte der Rechtsexperte weiter. Die angedachten Änderungen würden Makler vor allem in sechs Bereichen ihres Geschäftsmodells treffen: 1. Kunden gewinnen, 2. Kunden beraten, 3. Kunden betreuen, 4. Vergütung erhalten, 5. Produkte managen und 6. Vertriebsmanagement erfolgreich gestalten. Aber im Einzelnen.

1. Kundengewinnung

Jeder Produktanbieter sei künftig verpflichtet, für sein Produkt einen Zielmarkt zu definieren. Der Zielmarkt muss positiv durch Kriterien, wie zum Beispiel das Alter des Kunden sein, seine berufliche oder finanzielle Situation, seine Risikobereitschaft, die Anlagedauer und so weiter, bestimmt werden. Der Produktgeber müsse dabei auch aufführen, wer nicht zu seinem Zielmarkt gehört.

Diese Zielmärkte müssten Vermittler künftig bei der Beratung berücksichtigen. Weiche ein Makler von der Vorgabe des Produktanbieters ab, müsse er sehr gut belegen können, warum er ihr nicht gefolgt ist und dem Kunden ein anderes Produkt verkauft hat. „Vermittler müssen künftig also in Zielmärkten denken“, fasste Wein zusammen.

2. Kundenberatung

„Wenn Vermittler im Zuge der IDD nichts an ihrem Beratungsprozess verändern, ist das Risiko sehr hoch, dass sie künftig fehlerhaft beraten“, warnte der Rechtsexperte.

Es werde in Zukunft drei unterschiedliche Beratungsprozesse geben: 1) für sonstige Versicherungen (nach IDD), 2) für Versicherungsanlageprodukte, also Lebensversicherungen (nach IDD) und 3) für Fonds (nach Mifid 2).
Bei den Lebensversicherungen beispielsweise müsse der Vermittler nun abfragen, wie hoch die Fähigkeit des Kunden ausgeprägt ist, Verluste zu tragen. „Der Vermittler muss außerdem Kundendaten wie beim heutigen Wertpapierhandelsbogen erfassen“, sagte Wein. „Und der Berater muss darlegen können, dass das Produkt, das er dem Kunden empfohlen hat, auch für diesen geeignet ist.“ Die Geeignetheitserklärung löse das klassische Beratungsprotokoll also ab. Der Beratungsprozess für Versicherungsanlageprodukte wird also sehr ähnlich wie der Beratungsprozess für Fonds. Daraus ergeben sich auch Chancen.

3. Kunden betreuen

Der Gesetzgeber wolle die Beratung nach Abschluss des Vertrags stärken. Das habe er mit der neuen Regulierung eindeutig bewiesen, betonte Wein. Vermittler müssten dem Kunden nun vor Vertragsabschluss mitteilen, ob sie gedächten, ihn auch danach regelmäßig zu betreuen.

„Eine Maßnahme des Gesetzgeber, regelmäßige Gespräche zu fördern, ist etwa, dass der Kunde nun jährlich eine Kosteninformation bekommt“, so Wein.

4. Vergütung erhalten

Auch in diesem Punkt sehe der Gesetzgeber einige Änderungen vor. Denn Provisionen und nicht monetäre Vorteile werden zusammengezahlt und müssen gerechtfertigt werden.

Hohe Abschlussprovisionen stünden nach wie vor unter Druck. Die Provisionen müssten gerechtfertigt sein, heiße es von der Eiopa, sonst seien sie nicht zulässig. Eine hohe Qualität der Beratung sei also entscheidend und müsse nachgewiesen werden, so Wein.

Einen bedenklichen Punkt, den der Rechtsexperte derzeit bei IDD sieht, ist, dass Makler natürliche Personen nicht gegen Honorar beraten dürfen. Sie dürfen ihre Vergütung künftig ausschließlich vom Versicherer erhalten. Das verstößt gegen die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Makler, wie der Bundesrat und auch Professor Hans-Peter Schwintowski in seinem Gutachten ausgeführt hat. „Dieser Punkt könnte daher in den letzten Abstimmungsrunden noch gekippt werden“, machte Wein ein bisschen Hoffnung.

5. Produkte managen

„Der Informationsaustausch zwischen Vermittler und Produktgeber wird sehr viel intensiver werden“, sagte Wein. Der Vermittler erhalte in Zukunft umfassende Produktinformationen von den Produktgebern. „Und die Berater müssen diesen dann Feedback geben, ob die Produkte den definierten Anforderungen des Zielmarktes auch langfristig gerecht werden“, so der Rechtsexperte weiter. Die Bedingung dafür sei natürlich, dass der Vermittler das Produkt auch wirklich in allen Details verstanden habe.

6. Vertriebsmanagement erfolgreich gestalten

„Der Gesetzgeber dringt noch stärker auf ein Handeln im besten Kundeninteresse“, sagte Wein. Das solle das Vertrauen in die Finanzbranche stärken. Interessenskonflikte zu Lasten des Kunden müssten gemanagt werden.

7. Standard Life IDD Workshops Ende Juni

Es ist also eine ganze Menge Neues, das da auf Vertriebler einprasselt. Viele dürften nicht genau wissen, was sie nun erwartet und was sie tun müssen. Um die Makler zu unterstützen, bietet die Standard Life Hilfe an. In zwei Webinaren werden die rechtlichen Herausforderungen für Makler im Einzelnen erläutert und auch über mögliche Lösungsansätze diskutiert.

Die Webinare werden

am 27. Juni um 10 Uhr

beziehungsweise

am 30. Juni um 14 Uhr

stattfinden.

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