Da fordern doch die Verbraucherschützer der Verbraucherzentralen ein Provisionsverbot in der Leben- und Krankenversicherung. Das ist, so muss man annehmen, für die Verbraucherzentralen der Königsweg, um das Dilemma in der Lebens-/Rentenversicherung – die private Krankenversicherung wird ganz schnell mit eingeschlossen – all für alle Male zu beseitigen. Die Honorarberatung soll es richten.
Auffällig ist, dass besonders die beratungsintensiven Versicherungsprodukte nur noch gegen Honorarberatung vermittelt werden sollen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, wenn solche Beratungen nach einer festgesetzten Gebührentabelle erfolgen können, wie es etwa bei Steuerberatern und Rechtsanwälten der Fall ist.
Damit könnte jeder Vermittler leben, denn es würde ihn finanziell deutlich besser stellen. Kommt es nicht zum Abschluss, geht der Vermittler nicht wie beim Provisionsmodell, leer aus. Ob das die Verbraucher wünschen, steht aber auf einem völlig anderen Blatt. Es kommen bei einer ausführlichen Beratung schnell drei bis vier 4 Stunden zusammen. Da dürfte ein Honorar von 500 Euro schnell fällig sein.
Gleiche Voraussetzungen für alle
Gesetzt der Fall, der Gesetzgeber würde sich für dieses Modell entscheiden, dann müsste er sicherstellen, dass alle Honorarberater unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten. Die Verbraucherzentralen, die von Steuergeldern finanziert werden, dürften als Honorarberater nicht tätig werden. Das lässt das Gleichheitsprinzip nicht zu.
Ist damit aber das Problem gelöst? Nein! Tatsache ist, dass schon seit dem Jahr 2000 bekannt ist, dass Garantien erheblichen Einfluss auf die Rendite einer Kapitallebens-/ Rentenversicherung haben. Spätestens da hätten die Verbraucherzentralen sich Gedanken darüber machen müssen, ob die „beste Lebens-/Rentenversicherung“ an der garantierten Ablaufleistung zu bemessen ist. Pustekuchen. Gebetsmühlenartig wurde dem Verbraucher bei jedem Test vermittelt, dass nur der Anbieter mit der besten garantierten Ablaufleistung zu empfehlen ist.
Diese Empfehlung ist aus heutiger Sicht – dabei muss durchaus gesagt werden, das keiner diese Entwicklung an den Finanzmärkten voraus sehen konnte, das gilt auch für Versicherungsvermittler – falsch war. Da die Verbraucherzentralen aber für sich in Anspruch nehmen, dass sie alles besser können als die Versicherungsvermittler, ist die Frage doch zu beantworten, warum Sie diese Entwicklung total falsch eingeschätzt haben.
Mir hat ein Maklerbetreuer einen Vertrag vorgelegt, der 1975 abgeschlossen wurde. Laufzeit 25 Jahre, ratierliche Zahlung 150 Mark = 45.000 Mark über die gesamte Vertragslaufzeit, Auszahlung nach 25 Jahren: 240.283 Mark. Das entspricht einer Nettorendite von 11,62 Prozent. Das war ein Fondsprodukt. Der Anbieter hat dieses Produkt wegen mangelnder Nachfrage aber nach kurzer Zeit eingestellt. Wer hat in der Vergangenheit immer bei Fondsprodukten von Hexenwerk gesprochen?
Hat die Provision einen Einfluss?
Allerdings ist es auch ein Märchen, wenn behauptet wird, dass die gezahlte Provision maßgeblich Einfluss auf die Rendite eines Vertrages hat.
Ein Beispiel: Ein Kunde schließt bei der Huk-Coburg und bei Standard Life im Jahre 2004 eine Rentenversicherung mit Beginn 1. Dezember 2004, Vertragsdauer zwölf Jahre, Auszahlung 30. November 2016 ab.
Einzahlung bei Standard Life: 5.000 Euro Einmalbeitrag.
Einzahlung bei Huk-Coburg 10.000 Euro Einmalbeitrag.
Die avisierte Ablaufleistung bei Standard Life: 8.532 Euro.
Die avisierte Ablaufleistung bei der Huk-Coburg 13.682 Euro
Nun nehmen wir einfach mal an, der Kunde hätte bei Standard Life 10.000 Euro angelegt. Der Kunde hätte dann mindestens 17.064 Euro erhalten statt 13.682 Euro bei der Huk-Coburg. Die Differenz zwischen Standard Life, wohlwollend für die Huk-Coburg gerechnet, sind sage und schreibe 3.382 Euro.
Neben der deutlich höheren Rendite gibt es aber noch ein viel wichtigeren Aspekt, der zu betrachten ist. Die Huk-Coburg zahlt Provisionen an ihre Vertrauensleute in Höhe von 3 bis 4,5 Promille von der Versicherungssumme, also höchsten 45 Euro – die Vereinbarung mit den Vermittlern (Vertrauensmann-/Frau) Stand 1996: 3 Promille und Stand 2008: 4,5 Promille liegen mir schriftlich vor. Standard Life hätte bei 10.000 Euro eingezahlten Beiträgen 400 Euro Provision gezahlt.
Die Zahlen beweisen doch eindeutig, dass die Provision nichts mit der zu erzielende Rendite zu tun hat. Einzig und allein die Anlagestrategien der Versicherungsunternehmen sind für die zu erzielenden Renditen verantwortlich. Das haben die Verbraucherzentralen und Verbraucherschützer wohl bis heute nicht erkannt, oder wollen es nicht erkennen, weil sie sich das Honorarberatergeschäft unter den Nagel reißen wollen.