Altersvorsorge auf europäisch

Wie die Europa-Renten aussehen und wann sie starten

Die Europäische Union feilt schon länger an einem privaten Rentenprodukt für alle Europäer – dem Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Wie das Produkt aussieht, und wann man es auf dem Markt erwarten kann.
© picture alliance/Andreas Arnold/dpa
Älterer Mann mit Europa-Mütze: Die paneuropäischen Rentenprodukte sollen helfen, die belasteten Rentensysteme in den Mitgliedsstaaten zu entlasten.

Die Proteste ziehen sich schon seit Monaten hin. Tausende Menschen gingen zuletzt in Frankreich auf die Straße, um ihrem Unmut gegen eine Rentenreform Luft zu machen. Wesentliche Bausteine des politischen Vorhabens: Aus 42 verschiedenen Rentensystemen soll ein einheitliches werden, Sonderrenten für bestimmte Berufsgruppen sollen abgeschafft und das Renteneintrittsalter von aktuell 62 auf 64 Jahre angehoben werden. Gerade zum viel gescholtenen letzten Punkt ist es nun nicht gekommen – das französische Kabinett verabschiedete die Rentenreform Ende Januar 2020 ohne die Pflicht zu einer längeren Arbeitszeit.

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Die Renten-Hängepartie der Franzosen verdeutlicht vor allem eins: Der demografische Wandel stellt viele gesetzliche Rentensysteme in Europa, darunter auch das deutsche, vor erhebliche Probleme. Für die Bürger schmerzhafte Leistungskürzungen, etwa durch ein sinkendes Rentenniveau oder eben durch längere Arbeitszeiten, werden mittel- bis langfristig wohl unvermeidbar sein.

Aus genau diesem Grund sieht sich die Europäische Kommission dazu veranlasst, ein europäisches Altersvorsorgeprodukt aufzulegen, um die privaten Sparanstrengungen für den Ruhestand zu beflügeln. Laut Kommission haben bisher nur 27 Prozent der 25- bis 59-jährigen Europäer privat fürs Alter vorgesorgt. Das PEPP, kurz für Pan-European Personal Pension Product (zu Deutsch Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt), soll das ändern.

„Mit europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukten wird eine neue Möglichkeit geschaffen, mithilfe der Kapitalmärkte langfristig Ersparnisse zu schaffen und dadurch den Druck auf die öffentliche Finanzierung zu mindern“, so der ehemalige Finanzminister Rumäniens, Eugen Teodorovici, zu dem Vorhaben.

Ergänzung statt Ersatz

Die Europarente soll die gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge der Mitgliedsstaaten dabei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Nun gibt es in den meisten europäischen Nationen natürlich schon zahlreiche Konzepte, mit denen Sparer für die Rente vorsorgen können. Was will PEPP also anders machen?

Der große Vorteil ist sicherlich, dass die Europarente mobiler sein wird, als nationale Produkte. Weil PEPPs eine einheitliche Struktur haben (mehr dazu gleich), sind sie portabel. Wechseln EU-Bürger innerhalb Europas den Wohnort, können sie ihr PEPP mitnehmen und weiter besparen, wenn der Anbieter die paneuropäischen Produkte auch in anderen Ländern vertreibt. Tut er das nicht, können die Kunden den Anbieter gebührenfrei wechseln (weitere Vorteile finden Sie im Kasten unten).

Auch die PEPP-Anbieter – Versicherungen, Fondsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds – sollen die Renten einfacher über die Landesgrenzen hinweg verkaufen können, mithilfe eines sogenannten EU-Produktpasses. Die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern, hierzulande ist das die Bafin, erteilen die Zulassung für die Produkte. Die einzelnen Mitgliedsstaaten regeln dann auch die Details der staatlichen Förderung. Dabei hat die EU-Kommission die Nationen bereits dazu aufgefordert, den neuen Produkten die gleiche Steuer- und sonstige Förderung zukommen zu lassen, wie ähnlichen bereits existierenden nationalen Konzepten – auch wenn die PEPPs den Anforderungskatalog vielleicht nicht eins zu eins erfüllen. So sollen Markteintrittsschranken für die neuen Produkte vermieden werden.

So viel zur Theorie. In der Praxis werden sich hier Schwierigkeiten ergeben, glaubt Michaela Willert, Rentenexpertin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn: Die unterschiedlichen Förder- und Steuersysteme der Länder lassen sich ihrer Ansicht nach nur schwer miteinander vereinbaren. „Die Mitnahme einer privaten Rentenversicherung ins Ausland ist nicht einfach“, sagt Willert. „Und mit der neuen Europarente würde das Problem auch nicht wegfallen.“

Riester-Kriterien für PEPP

Deutschland wolle PEPP-Produkte zum Beispiel nur dann steuerlich fördern, wenn sie dieselben Kriterien wie die Riester-Rente erfüllten. Und ein Deutscher, der etwa in Österreich, Italien oder in den Niederlanden weiter in seine private, in Deutschland abgeschlossene Rentenpolice einzahlen wolle, müsse dort auf seinen Versicherungsbeitrag eine Steuer zahlen. Es bleibt also abzuwarten, wie portabel die Produkte in der Realität tatsächlich sein werden.

Neben den (vermeintlich) vereinfachten Mitnahmemöglichkeiten, soll das PEPP vor allem mit seiner Einfachheit punkten. Transparenzanforderungen, Anlageoptionen und Wechselrechte werden standardisiert. Das soll die Vergleichbarkeit erhöhen und den Wettbewerb anstacheln. Dazu trägt auch bei, dass Sparer ihren Anbieter alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten wechseln dürfen.

Kostendeckel von einem Prozent beim Basis-PEPP

Einen Kostendeckel sieht auch das sogenannte Basis-PEPP vor, das jeder Anbieter in sein Portfolio aufnehmen muss. Es ist mit einer Kapitalgarantie versehen, die dem Kunden zum Ende der Laufzeit mindestens seine eingezahlten Beiträge garantiert. Wie dieses Sicherheitsnetz im Einzelnen aussehen muss, steht dabei noch nicht fest. Das Basis-PEPP darf dabei allerdings nicht mehr als ein Prozent pro Jahr des angesparten Kapitals kosten.

Verbraucherschützern ist das noch zu hoch. „Ich würde mir einen schärferen Kostendeckel vorstellen“, sagt etwa Axel Kleinlein, Chef des Bunds der Versicherten. Die potenziellen Anbieter der PEPP-Produkte schlagen dagegen Alarm: „Man muss das Produkt erst ins Leben rufen, einen Vertrag aufsetzen und verpflichtend beraten. Mit einem Kostendeckel von einem Prozent ist das für die Anbieter nicht zu stemmen“, sagt GDV-Expertin Willert voraus.

Neben dem Basis-PEPP dürfen Versicherungen & Co. maximal fünf weitere Variationen mit unterschiedlichen Anlagevarianten für verschiedene Risikoprofile anbieten. PEPPs werden Sparer online abschließen können, was sie gerade für jüngere Europäer interessant machen soll.

Aber auch Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler sollen Sparern den Zugang zu den Produkten ermöglichen. Eine Beratung und Geeignetheitsprüfung ist nämlich Pflicht, damit Kunden „eine informierte Entscheidung“ zum Kauf treffen können, wie es die Kommission formuliert. Auch vor der Rentenphase ist eine Beratung vorgesehen, damit Sparer entscheiden kön­nen, welche Auszahlform – Einmalzahlung, Rente, Auszahlplan oder eine Kombination davon – sich für sie am besten eignet.

Rente ist nicht gleich Rente

An diesem Punkt sehen die Versicherungsgesellschaften erneut Gefahr im Verzug. Dass Sparer bis zu ihrem Lebensende Leistungen ­beziehen, wie es etwa bei einer deutschen Rentenversicherung der Fall ist, ist bei den PEPPs keine Pflicht. Theoretisch könnten Unternehmen wie Fondsgesellschaften also ein PEPP unter dem Namen „Rente“ anbieten, das vielleicht nur einen Auszahlplan vorsieht – bei dem die Zahlungen also enden, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

Die monatliche „Rente“ erschiene hier höher, weil die Laufzeit kürzer ist, was Verbraucher zum Abschluss eines solchen Produkts „verleiten“ könnte, so die Versicherer. Das kann dann zum Problem werden, wenn die Verbraucher länger leben, als Geld da ist.

2021 geht’s los

Wie sind die nächsten Schritte? Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die PEPP-Verordnung bereits abgenickt. Jetzt ist die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa dran. Sie soll bis zum Sommer konkrete Regeln für die Ausgestaltung der Produkte erarbeiten. Bis März 2020 nimmt die Behörde dafür Vorschläge an.

Dabei geht es zum Beispiel darum, wie das PEPP-Informationsdokument konkret aussehen soll. Der Kunde soll insbesondere über den langen Anlagehorizont, die Risiken und Leistungen sowie Art und Wirkung der Kapitalgarantie aufgeklärt werden. „Ausführlich aufgeschlüsselt werden muss auch der Betrag, der erforderlich ist, um ein gewünschtes Rentenziel zu erreichen, abzüglich der Kosten und Gebühren“, heißt es in einem Blogbeitrag zum Thema der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers. Die ersten PEPPs werden 2021 auf dem Markt erwartet.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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