An Arbeitsbeschreibung keine zu hohen Anforderungen stellen
Versicherte müssen im Falle einer Berufsunfähigkeit beweisen, dass sie ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Dabei dürfen aber keine überspannten Anforderungen an die Darlegung gestellt werden, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Rechtsanwalt Björn Jöhnke berichtet über den Fall.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
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