In den vergangenen Jahren ist die Förderung für Photovoltaik(PV)-Anlagen zwar gesunken, aber auch die Preise für Solarzellen sind kräftig zurückgegangen. Laut Stiftung Warentest kostet eine Anlage heute viermal weniger, als noch vor 20 Jahren. Aktuell liegt der Preis pro Quadratmeter PV-Zellenfläche zwischen 5.000 und 6.000 Euro. Bei einer fünf Kilowatt starken Anlage muss man mit Anschaffungskosten von rund 15.000 Euro rechnen, im besten Fall komplett über die KfW-Bank finanzierbar.
Betreiber einer PV-Anlage, ob teilgewerblich oder privat, haben die Verkehrssicherungspflicht. Sie haften dafür, dass keine Gefahr für Dritte von ihr ausgeht. Da eine Photovoltaikanlage mit hohen elektrischen Spannungen arbeitet und den unterschiedlichsten Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, ist in beiden Fällen ein auf den Bedarf der Versicherungsnehmer zugeschnittener, umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können sich Teile der Anlage vom Dach lösen, fallen und ein Fahrzeug beschädigen oder einen Passanten verletzen. Auch bei falscher Planung, Qualitätsmängeln oder nicht fachgerechter Montage können Schäden enorme Kosten verursachen. In der Haftung steht dann in den meisten Fällen zwar derjenige, der die Anlage installiert hat, doch die Beweispflicht trägt der Betreiber. Wer die Wartung schleifen lässt, riskiert durch unentdeckte Schäden einen permanenten Gefahrenherd, der früher oder später zwangsläufig zu Ertragseinbußen führt.
Die fünf häufigsten Schadensquellen
Um die PV-Anlage gegen äußere Einflüsse, wie zum Beispiel Diebstahl oder Unwetterschäden abzusichern, besteht bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, diese in die bestehende Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Die fünf gängigsten Schadensursachen an PV-Anlagen decken die meisten Versicherungen ab.
Dazu zählt mit 21 Prozent Feuer. Ursache sind oft Installationsfehler und ungenügende Blitz- und Überspannungskonzepte. An zweiter Stelle stehen die durch extreme Wetterlagen immer häufiger auftretenden Sturmschäden mit gut 20 Prozent. Hat beispielsweise ein umgestürzter Baum das Glas an einzelnen Modulen beschädigt, erkennen dies die Betreiber sehr leicht, und können in dem Fall den Wohngebäudeversicherer verständigen. Anders sieht es bei Mikrorissen und Zellbrüchen aus, die nur ein Fachmann in der von der Versicherung vorgegebenen Karenzzeit aufspürt.
Überspannung durch Blitzeinschlag macht rund 18 Prozent aus. Doch aufgepasst: Bei nicht fachgerechten Überspannungsanlagen kommen nicht alle Versicherungen für den Schaden auf. Von der vierten Gefahrenquelle sind besonders Dächer mit flachem Neigungswinkel betroffen: Elf Prozent aller Schäden entstehen durch Schneedruck, der im schlimmsten Fall einen vollständigen Glasbruch der Module verursachen kann. Außerhalb besiedelter Gebiete ist außerdem Diebstahl eine zu berücksichtigende Gefahr. Danach folgen sonstige Schäden wie Hagel (3 Prozent) und Marderbiss (2 Prozent).
Haftungsrisiko: Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mit abdecken
Im Einzelfall ist schwer vorherzusagen, wie hoch Schadenersatzforderungen Dritter sind. Fällt eine Anlage durch einen Schaden aus, folgen nicht nur Reparaturkosten. Während des Ausfalls wird auch kein Strom erzeugt. Folglich muss man auf Strom eines Fremderzeugers zurückgreifen. Der Gewinn durch die Einspeisevergütung fällt ebenfalls weg. Versicherungsnehmer sollten vorab klären, ob die Versicherung bei einer Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens für die Dauer des Ausfalls alle entgangenen Erträge ersetzt. Je nach Vertragspaket ist eine Entschädigung bis maximal 360 Tage möglich.
„Wenn Photovoltaikanlagen nicht fachgerecht installiert wurden, lehnen viele Versicherer es ab, für den daraus resultierenden Schaden aufzukommen. Das Risiko liegt in dem Fall beim ausführenden Elektrobetrieb“, erklärt Christian Waldheim von der Oberösterreichischen Versicherung: Er rät: „Gerade private Bauherren und Betreiber sollten prüfen, ob Mängel mit abgedeckt sind, die durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler entstanden sind.“ Außerdem rät der Versicherungsfachmann darauf zu achten, dass die PV-Anlage nachweislich fachgerecht errichtet und regelmäßig gewartet wird.
Die einschlägigen Normen und auch die meisten Versicherungen schreiben vor, alle vier Jahre eine Prüfung gemäß der geltenden Normen durchzuführen, um die elektrische Sicherheit der Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten. „Hat die fehlende Wartung eine Vertragskündigung zur Folge, wird es schwierig für Bestandsanlagen eine neue Versicherung zu finden.“

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