Es kommt auf die konkrete Tätigkeit an

Betriebshaftpflicht – welche Absicherung Handwerker für ihren Betrieb brauchen

Handwerksbetriebe stellen eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft dar. Jedoch ist die Branche extrem divers. Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung kommt es daher auf die konkreten Tätigkeiten und damit auf die individuellen Risiken eines Unternehmens an.
© picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
Tischler bei der Arbeit: In Deutschland gibt es gut eine Million Handwerksbetriebe.

Elektriker, Schneider, Bäcker, Tischler – diese Liste lässt sich mit vielen Handwerksberufen fortsetzen. Jeder von ihnen hat andere Bedürfnisse in punkto Versicherungen. Das gilt insbesondere, wenn in dem Unternehmen nicht nur einer Geschäftstätigkeit nachgegangen wird. Wenn etwa der Malermeister auch Trockenbau realisiert oder wenn die Friseurin in ihrem Salon eine Kosmetikbehandlung und hochwertige Kosmetikprodukte zum Verkauf anbietet.

Welche Versicherungen Handwerker brauchen, hängt von den konkreten Tätigkeiten des Unternehmens ab. Grundsätzlich unterscheiden sich beispielsweise die Versicherungsbedürfnisse von Betrieben des Bauhauptgewerbes von denen des Nebengewerbes allein dadurch, dass im Hauptgewerbe oftmals mehr Prozessschritte bestehen. Von der Projektplanung über den Einsatz von Maschinen bis hin zur Kommunikation mit dem Kunden. Diese Schritte sind in der Regel deutlich komplexer als im Nebengewerbe. Mit dieser Komplexität steigen die möglichen Risiken und damit verändern sich die Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung mit einheitlichem Bedingungswerk

Ob sich nun ein Maler- oder ein Maurermeister versichern will, ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung dann wichtig, wenn zwischen den Branchen unterschieden wird. Es gibt jedoch auch Angebote, bei denen hier kein Unterschied gemacht wird. Bei diesen Produkten besteht dann ein einheitliches Bedingungswerk. Allerdings raten Experten dazu, mit dem Versicherungsmakler gemeinsam das jeweilige Tätigkeitsfeld genau zu umschreiben und vor allem auch zu aktualisieren, wenn sich Neues ergibt.

Bei den Versicherungsbedingungen ist zudem darauf zu achten, dass etwa beim Malermeister, der auch Trockenbau in seinen Bauleistungen anbietet, Mischtätigkeiten versichert sind. Damit ist dann Versicherungsschutz für die Hauptbetriebsart Maler und für weitere Tätigkeiten, in dem Fall Trockenbau, gegeben.

Mischbetriebe richtig versichern

Für diese Konstellationen, die Mischbetriebe, gibt es ebenfalls spezielle Versicherungsangebote. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind sie dann automatisch eingeschlossen. Der Tipp der Experten hier: Der Versicherungsnehmer muss darauf achten, dass er seine umsatzstärkste Betriebsart, in dem Beispiel der Malermeister, als Haupttätigkeit angibt. Die anderen Tätigkeiten, wie Trockenbau und Fußbodenbelag verlegen, können dann als weitere Tätigkeitsfelder genannt werden. Diese können dann je nach Tarif beitragsfrei versichert werden.

Weitet nun ein Betrieb seine bisherigen Dienstleistungen aus, gilt, dass je nach Versicherungsprodukt alle typischen Tätigkeiten der ausgewählten Betriebsart versichert sind. Ein Beispiel: Ein alteingesessener Elektrobetrieb beschränkt seine Arbeit auf die Elektroinstallation kleinerer Projekte, wie Ein-Familien- und Doppelhäuser. Immer mehr Kunden wünschen sich aber über diese klassische Installation hinaus die Einrichtung eines Smart-Home-Systems. Hier bestehen andere Risiken als in den bisher ausgeführten Installationen. Mit einer Versicherungspolice, die alle typischen Tätigkeiten der ausgewählten Betriebsart versichert, ist der Elektromeister auf der sicheren Seite.

Tätigkeit auf fremden Grundstücken einschließen

Ein weiterer Punkt, der bei Handwerksbetrieben anders ist als etwa bei einem Handelsunternehmen, hängt mit der ausgeübten Tätigkeit auf dem Betriebsgrundstück zusammen. Da Handwerker in der Regel ihre Arbeit nicht ausschließlich auf dem Betriebsgelände ausführen, sondern auf fremden Grundstücken, muss die Deckung eingeschlossen werden. Ähnliches gilt für bewegliche Sachen, die der Versicherungsnehmer in Obhut genommen hat.

Im Bereich von Händlern ist die Absicherung der Quasiherstellung ein wichtiger Leistungsbaustein. Beim Import von Produkten aus Nicht-EU-Ländern haftet der Händler für mangelhafte Produkte so, als ob er der Hersteller wäre. Er wird damit zum Quasihersteller.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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