Insgesamt gab es im Jahr 2016 rund 10.193 Beratungen zum Krankengeld, 4.700 Beratungen zu Behandlungsfehlern und 1.591 Beratungen bei der Verweigerung der Einsicht in die Krankenakte. Diese Ergebnisse gehen aus dem Monitor Patientenberatung 2016 hervor, den der Chef der Unabhängigen Patientenberatung (UPD), Torben Krumwiede, kürzlich vorgestellt hat.
Das Problem: „Vielen Ärzten und ihren Mitarbeitern in den Arztpraxen ist nicht klar, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zwecke des Krankengeldbezugs nicht rückdatiert werden kann“, heißt es von Seiten der UPD. Das Krankengeld sei an die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gebunden. Die Organisation fordert daher mehr Aufklärung für Ärzte und Krankenkassen, berichtet das Ärzteblatt.
Ein weiteres Ergebnis des Monitors: Viele Patienten empfinden die Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) offenbar als „wenig patientenorientiert“.
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