Versicherte mit Multipler Sklerose

Warum der BU-Versicherer schließlich zahlen musste

Eine Versicherungskundin war an Multipler Sklerose erkrankt und beantragte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – doch der Versicherer stellte sich quer. Worum es in dem Fall genau ging und wie das Landgericht Mühlhausen urteilte, erläutert Björn Thorben Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow.
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© Jöhnke & Reichow
Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke ist Partner der auf Vermittlerrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.

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