Gesamtrechtsnachfolge heißt es, wenn in einem Erbfall alle Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen. Eine Ausnahme bilden dabei die höchstpersönlichen Dinge, wie der Arbeits- oder Ehevertrag. Und bei Versicherungsverträgen ist je nach Sparte manchmal Eile geboten, um die Leistungen zu erhalten.
Lebensversicherer beispielsweise geben Erben maximal 72 Stunden Zeit, sich zu melden. Unfallversicherer wollen meist binnen 48 Stunden nach dem Todesfall informiert werden. Geht die Meldung nicht rechtzeitig ein, kann die Zahlung der vereinbaren Todesfallleistung verweigert werden. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe hin.
Personenbezogene Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung endeten in der Regel mit dem Tod. Auto- und Hausratversicherungen dagegen blieben zunächst bestehen und müssten von den Erben gekündigt werden. Die Experten der Finanztest-Redaktion haben zusammengestellt, welche Verträge, wie gekündigt werden müssen, und welche mit dem Tod enden. Eine Checkliste erleichtert es den trauernden Angehörigen, nichts zu vergessen.
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