Ruhestandsplanung

„Die Beseitigung von Störfaktoren ist sehr wichtig“

Worauf kommt es bei der Ruhestandsplanung in der Praxis an? Martin Doppler ist zertifizierter Ruhestandsplaner (FH) und langjähriger Berater bei MLP. Im Interview mit Pfefferminzia erklärt er, wie er in der Beratung vorgeht, wo die Grenze zur Rechtsberatung liegt, den richtigen Umgang mit einem Testament und den wichtigen Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht.
© MLP
Martin Doppler, Berater bei MLP

Pfefferminzia: Wie definieren Sie Ruhestandsplanung? Wie hängt dies mit der Generationenberatung zusammen?

Martin Doppler: Die Ruhestandsplanung ist eine Zeitraumbetrachtung vom Zeitpunkt des Ruhestandes bis hin zum letzten Atemzug des Kunden. Wir achten darauf, dass die Wünsche des Kunden mit den vorhandenen Mitteln bestmöglich abgedeckt werden. Wir sehen dabei eine enge Verzahnung zur Generationenberatung, denn es geht dabei sowohl um die Eltern des Mandanten als auch um die Kinder. Erwartet der Kunde zum Beispiel in absehbarer Zeit ein Erbe oder gibt es Pflegeaufwendungen für Eltern oder Schwiegereltern? Diese Szenarien müssen wir mit berücksichtigen. Bei Kindern kommt es darauf an, ob sie mit regelmäßigen Einkünften ausgestattet sind und wie ihre Vorsorgesituation aussieht.

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Welche Rolle spielt das Beratungsfeld in Ihrem Beratungsalltag?

Ich bin seit 20 Jahren bei MLP und betreue im Schwerpunkt Mediziner. Meine Kunden werden mit mir älter und uns treiben die gleichen Fragen um. Immer mehr Mandanten wachsen in die Altersgruppe 50plus hinein. Die Kunden von MLP sind heute im Durchschnitt etwas über 40. In drei Jahren werden wir über eine viertel Million Familienkunden haben, in denen mindestens ein Mitglied älter als 50 Jahre ist. Die Ansprache ergibt sich automatisch aus der Betreuung der Kunden. Es geht dabei weniger um Technik. Jeder hat sich entweder schon Gedanken um seine Ruhestandsplanung gemacht oder vermeidet diese absichtlich. Aber wenn die Sprache darauf kommt, winkt kein Kunde ab.

Wie ist Ihre Beratungsphilosophie?

Es ist wichtig, dem Mandanten das ‚Big Picture’ zu zeigen, was Ruhestandsplanung eigentlich bedeutet, basierend auf seinen Wünschen und Zielen. Es geht nicht darum, ihm ein Standardkonzept überzustülpen, denn die Bandbreite der Lebensplanung geht weit auseinander. Die primäre Aufgabe ist die lebenslange Ausstattung mit regelmäßigen Einnahmen, die die Pflichtausgaben decken. Mediziner unterscheiden sich hier stark von anderen Berufen, weil viele Ärzte nach dem 65. Lebensjahr in einem gewissen Rahmen weiterarbeiten. Der Ruhestandszeitpunkt, zu dem kein berufliches Einkommen erlöst wird, liegt fast immer deutlich später. Das muss berücksichtigt werden.

Bitte nennen Sie uns ein typisches Problem der Übertragung von Kapital an die nächste Generation. Gibt es hier Standardlösungen?

Die rechtliche Vorsorge, also Erben und Schenken, ist ein sehr wichtiger Block in der Beratung. Viele Mandanten möchten mit warmer Hand geben – da gibt es interessante Vertragslösungen, die anders als bei Schenkungen den Mandanten schützen und sein Kapital nicht komplett aus der Hand geben. Wenn Sie zum Beispiel einer Nichte, die nur über 20.000 Euro Freibetrag verfügt, 100.000 Euro für ihr Studium zukommen lassen möchten, bietet sich eine Gestaltung im Versicherungsmantel an. Sie und die Nichte werden Vertragspartner und Versicherungsnehmer. Sie packen 100.000 Euro hinein und übertragen stückweise über die Zeit, bis der Nichte irgendwann der ganze Vertrag gehört. Man benötigt eine sichere Fach- und Sachkenntnis für die zum Teil sehr individuellen und aufwändigen Lösungen.

Und die Haftungsfalle Rechtsberatung?

In Erbfragen gibt es sehr große Wissensdefizite. Viele Kunden stellen sich etwas vor, was der Rechtswirklichkeit nicht entspricht. Als Berater dürfen Sie die Grenze zur Rechtsberatung nicht überschreiten, daher beziehe ich stets rechtzeitig den Steuerberater und wenn nötig auch den Anwalt des Kunden als Partner in die Ruhestandsplanung mit ein. Gemeinsam bilden wir dann diverse Entnahmeszenarien ab. Mit einer Art Probe-Steuererklärung zum Ruhestandszeitpunkt wird dem Mandanten erklärt, welche Einnahmen er nach Steuern lebenslang haben wird. Für die Ausgaben haben wir liquides Kapital, in verschiedenen Töpfen verteilt. Die Planung umfasst alle Eventualitäten im Ruhestand. Wir brauchen dazu auch ein Testament. 50 Prozent aller privaten Testamente haben nach Aussage von Anwälten Fehler und sind anfechtbar. Wenn man hier falsch abbiegt, ist die Planung konterkariert. Wir brauchen unterstützende und schützende Maßnahmen, damit die Szenarien, die wir wirtschaftlich definiert haben, nicht gestört werden. Die Beseitigung von Störfaktoren ist daher sehr wichtig.

Haben Sie hier ein Beispiel?

Es müssen Lösungen vermieden werden, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind und durch die der Kunde sich in Situationen begibt, in denen er schlechte Karten hat. Viele möchten zum Beispiel ihre Immobilie an die Kinder übertragen und denken an ein Wohnrecht. Das ist Humbug. Wohnrecht heißt: ein Raum neben dem Heizungskeller. Was man stattdessen vereinbaren muss, ist ein Wohnungsrecht. Derjenige, der das Vermögen übertragen hat, hat im Fall der Fälle dann das Recht, dort seine Wohnung zu nehmen, wo er möchte und nicht da, wo Platz ist. Übersieht man solche Details, kann das desaströse Folgen haben.

Was muss ein Berater Ihrer Ansicht mitbringen, der sich auf Ruhestandsplanung spezialisieren möchte?

In jedem Fall eine große Fach- und Sachkenntnis und die Bereitschaft, sich stets weiterzubilden zum Wohle des Mandanten. Außerdem praktische Berufserfahrung. Sich alles anzulesen ist eine Sache, aber das dann in die konkrete Kundensituation zu transferieren ist etwas Anderes. Der Berater dient dem Kunden als Ruhestandsbuchhalter und -planer. Um diese Aufgabe optimal zu lösen, müssen Sie nicht nur herausfinden, was dem Kunden wichtig ist, sondern auch aus welchem Grund das so ist. Mitunter sind das sehr heikle Geschichten – dazu benötigen Sie empathische Fähigkeiten.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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