Ein Tarifwechsel sollte nicht gleich wegen einer Beitragsanpassung vollzogen werden. Es kommt auf den für den Kunden passenden Zeitpunkt an. In jedem Fall sollte der Vermittler gemeinsam mit dem Kunden dessen Motivation zum Tarifwechsel klären.
Wer in der Arbeitsphase zu wenig zahlt, hat im Ruhestand einen oft zu hohen Beitrag. Der eigene Beitrag sollte auch im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesehen werden und vor allem auch über eine längere Strecke hinweg betrachtet werden. Es kann auch sein, das der Kunde in der Vergangenheit zu wenig gezahlt hat und jetzt ein Nachholbedarf des Versicherers entsteht, etwa, weil die Kalkulation zu aggressiv, zu optimistisch – zum Beispiel durch nicht eingetretene Vererbung – geführt wurde, sprich: zu wenig Stornoabgänge bei den Alterungsrückstellungen dem Kollektiv vererbet werden. Auch kann die von der PKV nicht zu vertretenden Niedrigzinsphase, die länger Versicherte höher trifft, ein Grund sein.
Zu bedenken ist auch, dass der Beitrag, bedingt durch das Bürgerentlastungsgesetz (BEG), mittels einer Steuerentlastung sinkt. Wer zu stark den Beitrag reduziert, verliert Steuererstattung und reduziert den Aufbau von Alterungsrückstellungen.
Internen Tarifwechsel mit Bedacht durchführen
Grundsätzlich gilt: Ein interner Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG muss mit viel Bedacht und auf lange Sicht aus der Sicht des Kunden vorgenommen werden. Es sind im Kundeninteresse viele Parameter zu beachten, denn auch im neuen Zieltarif gibt es Beitragsanpassungen – und die Kunden nehmen ihre Krankheiten ja in die neuen Kollektive mit. Und die Versicherer haben das Problem, das Mischungsverhältnis (sprich die Entmischung), also das Verhältnis von Gesunden und Kranken im Kollektiv, im Gleichgewicht zu halten. Übderdies sehen sogenannte Beitragsoptimierer zusammen mit dem Kunden oft nur die „schnelle Mark“.
Die wichtigsten Hinweise zum internen Tarifwechsel:
Hinweis: Eine Gesundheitsprüfung ist die Chance, die Kenntnisse des Versicherers vom Kunden an die Realität anzupassen. Der Versicherer sieht ja keine Befundberichte des Versicherten, sondern nur Abrechnungen. Einmal in der Abrechnung gestellte Diagnosen finden sich immer wieder auf der Rechnung des jeweiligen Arztes. Dadurch entsteht beim Versicherer der Eindruck, als sei die jeweilige Erkrankung (noch) vorhanden.
Externer Tarifwechsel zu einer anderen Gesellschaft:
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