- Von René Weihrauch
- 12.08.2025 um 10:07
Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, hatte einen neuen Rekord zu verkünden: 37,8 Millionen Heilmittelverordnungen registrierte sein Institut laut „Ärzteblatt“ innerhalb eines Jahres, 11,1 Milliarden Euro wurden dafür ausgegeben. „Damit haben sich die Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt“, so Schröder – und das war 2022. Inzwischen kratzt die Zahl der Verordnungen für Physiotherapien und Co. mit fast 39 Millionen jährlich an der 40-Millionen-Grenze (Quelle: statista.de).
Heilmittel-Behandlung auch bei Long-Covid sinnvoll
Diese Zahlen zeigen: Heilmittel sind heute kein Luxus mehr, sondern fester Bestandteil der medizinischen Versorgung. Bei vielen Erkrankungen gelten sie als unerlässlich, um körperliche Beeinträchtigungen zu heilen oder zu lindern. So helfen seit der Corona-Pandemie physiotherapeutische Anwendungen oder Atemtherapien dabei, Symptome von Long-Covid-Erkrankungen zu bekämpfen. Logopädische Behandlungen werden häufig bei Kindern mit ADHS angewendet, und noch viele weitere Erkrankungen könnten hier aufgezählt werden.

Heilmittel: Was müssen Makler bei der Beratung beachten?
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Dabei unterscheiden Fachleute zwischen vier Therapiebereichen für Heilmittel. Am häufigsten verordnen Ärzte mit rund 70 Prozent eine Physiotherapie. Allein für Krankengymnastik geben die gesetzlichen Kassen in diesem Bereich jährlich mehr als 3 Milliarden Euro aus. 15,4 Prozent der Verordnungen fallen auf Ergotherapien, 10,7 Prozent auf Sprachtherapien und 3,5 auf podologische Anwendungen.
Heilmittel in der PKV-Beratung
Die gewachsene Bedeutung von Heilmitteln hat auch Auswirkungen auf die PKV-Beratung. „Heilmittel spielen eine wichtige Rolle bei der medizinischen Behandlung und sind Teil jedes PKV-Tarifs“, so eine Info des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Welche Heilmittel im Einzelnen erstattet werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Dabei kann es unterschiedliche Leistungsbegrenzungen geben. So ist die Auswahl an erstattungsfähigen Heilmitteln möglicherweise durch eine Liste des Versicherers begrenzt. Oft orientieren sich PKV-Anbieter bei Heilmitteln auch am Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung. Eine prozentuale Erstattungseinschränkung ist ebenfalls möglich. Das Problem: Viele Kunden gehen automatisch von einer 100-Prozent-Erstattung aus. Manche Tarife leisten aber beispielsweise nur 80 Prozent. Hier sind Makler gefordert, genau hinzuschauen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und beim Kunden keine Produktenttäuschung auszulösen.

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