Urteil

Tierarzt haftet für Tod eines Sportpferdes

Nach dem Tod eines Sportpferdes muss der behandelnde Tierarzt nun 250.000 Euro an die Halterin zahlen. So entschieden die Richter des Oberlandesgerichts in München. Ihre Begründung: Der Veterinär habe unzureichend aufgeklärt über die Risiken der Therapie.
© dpa
Ein Pferd bekommt eine Spritze: Tierärzte müssen die Halter der Tiere über mögliche Risiken aufklären.

Was ist geschehen?

Das erfolgreiche Sportpferd Donna Asana soll an den Olympischen Spielen teilnehmen, fängt sich aber kurz vorher einen Husten ein. Der behandelnde Tierarzt spritzt ihr in Absprache mit der Halterin ein homöopathisches Mittel direkt in den Blutkreislauf. Nach nur ein paar Minuten krampft das Pferd plötzlich und erleidet einen anaphylaktischen Schock. Die Halterin des Tieres verlangt daraufhin Schadenersatz in Höhe von 1,75 Millionen Euro von dem Arzt, dieser weigert sich, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

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Das Urteil

Das Landgericht München gibt der Frau Recht. Denn: Der Veterinär hätte die Pferdebesitzerin deutlicher über die Risiken der Therapie aufklären müssen. Die verlangten 1,75 Millionen Euro seien jedoch zu viel. Sie verurteilen den Tierarzt zu einer Zahlung in Höhe von 250.000 Euro. Dagegen geht der Arzt in Berufung.

Vor dem Oberlandesgericht München kommt es zum endgültigen Urteil (Aktenzeichen 1 U 3011/19). Auch hier stellen sich die Richter auf die Seite der Klägerin: „Wir sehen das als Aufklärungsmangel“, erklären sie. Der Arzt hätte die Frau über die Risiken „bis hin zum Todesrisiko“ aufklären müssen. Eine Schadenersatzleistung von 250.000 Euro sei angemessen. Einer weiteren Revision vor dem Bundesgerichtshof stimmen sie nicht zu.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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