Niedrigere Prämie, guter Gesundheitszustand & Co.

Verbraucherschützer raten zu möglichst frühem BU-Abschluss

Die Verbraucherberatungsstelle für Versicherungen rät Eltern dazu, für ihre Kinder möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Welche drei Vorteile das bietet und worauf Verbraucher dabei achten sollten, lesen Sie hier.
© Getty Images
Schulkinder spielen in der großen Pause im Pausenhof.

Nicht nur Berufstätige sollten sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichern, sondern auch Schüler, Studenten und Auszubildende, empfiehlt die Verbraucherberatungsstelle für Versicherungen (VBFV). Warum? Wird ein junger Mensch schwer krank oder erleidet er einen Unfall, ist er möglicherweise nicht mehr in der Lage, einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu machen. Oder später mal einen Beruf auszuüben. Und weil der Staat nur spärlich unterstützt, tut die private Absicherung Not.

Aber auch in den Fällen, in denen eine Berufsunfähigkeit nicht in frühen Lebensjahren eintritt, hat ein rechtzeitiger Abschluss Vorteile, sagt VBFV-Vorstand André Salau: „Man sichert sich erstens dauerhaft eine niedrige Prämie, weil diese meist bis zum Ablauf im Alter unverändert bleibt. Wegen des zumeist guten Gesundheitszustandes in jungen Jahren kommt zweitens ein Vertrag häufig ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge zustande. Schließt man bereits als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, stufen gute Versicherer einen bestehenden Vertrag drittens nicht schlechter ein, wenn später ein gefährlicher Beruf erlernt oder ausgeübt wird.“

Wichtig seien dabei eine gute Qualität der Versicherungsbedingungen und ein bedarfsgerechter Schutz. Dazu gehören nach Einschätzung der Verbraucherberatungsstelle:

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–    Nur wenige Hundert Euro monatlich abzusichern bringt nichts, da das Kind damit nur gesetzliche Sozialleistungen (Hartz IV) „entlasten“ würde. Eine Monatsrente von mindestens 1.000 Euro sollten es zum Vertragsbeginn mindestens sein.
–    Vereinbarung einer Dynamik und Nachversicherungsgarantie.
–    Der Versicherungsvertrag sollte möglichst gleich bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden, damit Schüler sich bis zum Beginn der Altersrente ausreichend abgesichert haben.
–    Keine Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung. Versicherungsschutz und Geldanlage sollten getrennt sein.
–    Einige Versicherer bieten statt der Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen, „die aber bei genauer Betrachtung keine sind“, so die VBFV. „Dazu gehören insbesondere die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Schulunfähigkeitsversicherung und alle Unfallversicherungen.“

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