KVProfi Thorulf Müller

„Was bitte sind untypische und unauffällige Beitragsanpassungen?“

Es ist schon verwunderlich, was sich gerade in den Medien zum Thema Beitragsanpassungen abspielt, findet KVProfi Thorulf Müller. Was soll denn eine untypische Beitragsanpassung sein? Und was eine unauffällige? In seinem Kommentar geht Müller auf die aktuellen – und ab März weiter hinzukommenden – Beitragsanpassungen ein, und stellt sieben Forderungen auf, wie man mit dem Thema in Zukunft umgehen sollte.
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KVProfi Thorulf Müller.

Ausgangssituation

Wir zitieren aus den Stuttgarter Nachrichten:

Volker Leienbach, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der Privaten Krankenversicherung bestätigte auf Anfrage, „dass es zu untypischen Beitragserhöhungen“ kommen werde, ohne sich auf genaue Zahlen festzulegen. Leienbach begründete die Beitragssteigerungen mit der Situation der Niedrigzins-Phase auf den Finanzmärkten. „Was am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, muss durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden“, sagte er unserer Zeitung. Dies sei „gesetzlich vorgeschrieben“. Davon seien nun Privatversicherte „jetzt also ebenso betroffen wie andere Sparer“ auch. Leienbach sagte weiter: „Ohne die Auswirkungen der Niedrigzinsen wäre die PKV-Beitragsentwicklung auch in diesem Jahr unauffällig.“

Danach tobte das Thema durch alle großen Zeitungen und die Versicherungsfachmedien, die sich aber alle scheinbar nicht an dem gestört haben, was da gesagt wurde.

Was ist denn bitte eine untypische Beitragsanpassung und was ist eine unauffällige Beitragsanpassung?

Berechnung Geldbedarf bei Rechnungszinssenkungen

Die mittlere Alterungsrückstellung laut Zahlenbericht 2014 beträgt 200 Milliarden Euro. Gemessen wird nämlich die mittlere Alterungsrückstellung, also der Stand Ende 2014 plus Stand Ende 2013 geteilt durch 2. Das ist der Wert inklusive Pflegepflichtversicherung (PPV), so wie alle anderen Werte auch immer Krankenversicherung inklusive Zusatz und PPV sein werden, da der PKV-Verband viele Daten nicht detailliert liefert.

Die Zuführung zur Alterungsrückstellung aus dem Beitrag und dem Rechnungszins betrug rund 9 Milliarden Euro – davon etwa 2 Milliarden Euro aus dem Beitrag und rund 7 Milliarden Euro aus dem Rechnungszins. 2014 hat der PKV Verband im Zahlenbericht noch einmal betont, dass der Rechnungszins überwiegend 3,5 Prozent beträgt.

Es ist nicht wirklich schwierig zu berechnen, was passiert, wenn der Rechnungszins um ein Prozent sinken würde, also auf 2,5 Prozent: Wenn 3,5 Prozent dem Wert 7 Milliarden Euro entspricht und der Rechnungszins um einen Prozentpunkt sinkt, dann müssen die Beiträge um 2 Milliarden Euro steigen, bei 2 Prozentpunkten um 4 Milliarden Euro. Das sind also 5 Prozent Beitragsanpassung (BAP) für einen Prozentpunkt und 10 Prozent für zwei Prozentpunkte. Die Senkung um 2 Prozentpunkte halte ich für die realistischere Prognose. Und wir reden vom Durchschnitt, nicht von den tatsächlichen Auswirkungen für Alterskohorten unter Berücksichtigung der Versicherungsdauer.

Die Beitragseinnahme der PKV beträgt 2014 rund 36 Milliarden Euro. Hierbei ist zu beachten, dass davon ein Anteil von 2 Milliarden Euro auf die PPV und rund 9 Milliarden auf Zusatzversicherungen und sonstige Produkte entfällt. Nicht immer ist der Anteil Zusatz und sonstige Geschäfte mit Alterungsrückstellungen ausgestattet.

Spielregeln und Fakten zur Beitragsanpassung

Die Senkung des Rechnungszinses darf nur dann vorgenommen werden, wenn die auslösenden Faktoren, zwischen 5 und 10 Prozent anspringen. Wie die PKV jetzt auf rund 10 oder 11 Prozent Beitragsanpassung kommt, verstehe ich nicht wirklich. Oder doch: Wir erinnern uns an extreme Beitragsanpassungen bei einigen sehr großen Versicherern in den vergangenen zwei bis drei Jahren. Schaut man dort in die Pressemeldungen, dann relativeren sich die sichtbaren Beitragsanpassungen im Versicherersprech zu 2 bis 3 oder auch 4 Prozent. Dann werden die Anpassungen auf die gesamte Beitragseinnahme verteilt, damit sich das schön anhört.

Wir haben Kenntnis von Versicherern, die auf 2,6 Prozent senken. Es gibt Versicherer, die bereits heute vielfach mit 3,0 oder 3,1 Prozent Rechnungszins arbeiten. Dabei unterscheiden sich Rechnungszinsen sogar innerhalb eines Tarifsystems zwischen Männern und Frauen oder sogar bei einzelnen Selbstbehalt-Stufen.

In den Unisex-Tarifen soll überwiegend mit 2,75 Prozent kalkuliert worden sein. Es gibt aber Versicherer mit 2,5 Prozent und auch mit 3,3 bis 3,5 Prozent Rechnungszins in Unisex. Wie man da als Vermittler, vor allem in Unkenntnis des Rechnungszinses, seriös beraten soll, ist ein Geheimnis, dass die Versicherer nicht beantworten können.

Höchstrechnungszins Lebensversicherung

Wir beachten, dass die Bundesregierung die Lebensversicherer zum 1. Januar 2017 zum Rechnungszins 0,9 Prozent verpflichtet. Dieser Veränderung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung liegt eine Systematik zu Grunde, die auf den Umlaufrenditen von Staatsanleihen beruht.

Das Verfahren war früher im Paragrafen 65 VAG aF geregelt und seit dem 1. Januar 2016 in Paragraf 88 VAG nF. Der Höchstrechnungszins wurde zunächst auf Basis der von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichten Umlaufrendite europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit berechnet. Von den Durchschnittsrenditen der vergangenen zehn Jahre aus wurden – unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen – die Durchschnittsrenditen für die Zukunft hochgerechnet.

Der Höchstrechnungszins durfte bis 2015 maximal 60 Prozent der durchschnittlichen Rendite dieser zehnjährigen Staatsanleihen betragen. Der Höchstrechnungszins stellte laut Gesetz eine Obergrenze dar, die nicht überschritten werden durfte. Seit 2016 gilt eine vergleichbare Verordnungsermächtigung, die aber wegen des Entfalls der bisherigen europarechtlichen Grundlage kein Berechnungsverfahren bestimmt. Die Begründung des  Gesetzgebers ist die gesunkene Bedeutung der Deckungsrückstellung nach Einführung von Solvency II.

Limitierung

Es stellt sich die berechtigte Frage, wie die PKV die Renditen erzielen soll, die die Lebensversicherung nicht erreicht. Der Markt gibt, gemäß der oben genannten Berechnung nur 0,9 Prozent her und das sind 60 Prozent der mathematischen Umlaufrenditen in dem Rechenmodell, also 1,5 Prozent.

Das Ganze wird aber noch komplexer, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass in den 90er und den frühen 2000er Jahren erhebliche Überzinsen erwirtschaftet wurden, die den Bedarf an Beitragsanpassung abgemildert haben.

Zusätzlich gab es RfB-Mittel (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) die zur Limitierung eingesetzt werden konnten. Diese Überzinsen, die ja teilweise auch noch einmal 3,5 Prozent ausgemacht hatten, sind nicht mehr vorhanden. Das hat kurz bis mittelfristig erhebliche Auswirkungen auf die tatsächlichen Beitragsanpassungen.

Bei vielen Versicherern konnte man das in den vergangenen Jahren daran erkennen, dass die Limitierungen oft nur für ein oder zwei Jahre ausgewiesen wurden. Früher wurden sie lebenslang ausfinanziert.

Wirkung von Beitragsanpassungen

Beiträge werden nicht in Prozent angepasst und weder die Versicherer noch der Markt der Vermittler spricht Beitragsanpassungen in Euro aus. Kosten für Behandlung steigen in Euro und nicht in Prozent. Der Bedarf an Behandlungskosten eines heute 30-jährigen Neukunden wird auf die Vertragslaufzeit in Euro berechnet. Die möglichen Vererbung von Sparanteilen anderer Kunden, die Ihre Verträge stornieren, werden auch in Euro ermittelt.

Die Beitragsanpassung bekommt man immer zu dem Eurobetrag, um den der Neugeschäftsbeitrag des versicherten Produkts für das heute erreichte Alter angepasst wird. Nicht zu dem Erhöhungsbetrag, des ursprünglichen Alters. Bei Nachversicherungen ist das ja auch so.

Daraus ergeben sich höhere gefühlte Beitragsanpassungen bei Bestandskunden. Gefühlt wird eine BAP nämlich in Prozent. Dabei wird der Anpassungsbetrag in prozentuale Relation zum bisherigen Beitrag gestellt. Das bedeutet, dass die gefühlte Beitragsanpassung bei den Kunden höher gefühlt wird, als sie – in Prozent – in den Medien dargestellt wird.

Wird jetzt also von 10, 11 oder 12 Prozent gesprochen, werde die Kunden alleine nur deswegen erzürnt sein, weil sie dann 20, 25 oder 30 Prozent fühlen.

Kommunikation

Es gibt aber auch an der Kommunikation einiges zu kritisieren. Früher gab es Anpassungslisten, heute werden Beitragsgarantien veröffentlicht. Die muss man aber richtig lesen, weil, alles was da nicht steht, wird eben angepasst.

Dann kommunizieren die Versicherer frühzeitig – wenn überhaupt – nur Anpassung in den für das Neugeschäft geöffneten Tarifen, also aktuell den Unisex-Tarifen.

Aktuell sollen 6,0 von 8,9 Millionen PKV-Vollversicherten ab 1. Januar 2017, oder kurz danach – wir haben auch Kenntnis von BAPen zum 1. März, 1. April und 1. Mai 2017 – von einer Beitragsanpassung betroffen sein. Das bedeutet, dass die Bestände Bisex alte und neue Welt umfassend betroffen sein werden. Vorabinformationen für die Bestandsinhaber und -betreuer, sind aktuell eher spärlich. Das irritiert angesichts der Zahl der betroffenen Tarife.

Forderungen

Es gibt einige Forderungen, die wir stellen müssen, und die der PKV nicht gefallen werden:

1. Konkrete Definition einer „untypischen“ Beitragsanpassung.
2. Konkrete Definition einer „unauffälligen“ Beitragsanpassung.
3. Offenlegung der Rechnungszinsen für jedes einzelne Produkt mit Alterungsrückstellung (nach Art der Lebensversicherung).
4. Jährliche Ausweisung des aktuell erreichten auslösenden Faktors.
5. Veröffentlichung des aktuariellen Unternehmenszinses (AUZ) rückwirkend jährlich ab 2000.
6.  Verpflichtung zur sofortigen Beitragsanpassung bei einem Faktor von 3 Prozent (nicht kann, sondern muss) und einer isolierten Anpassungspflicht bei Veränderung eines einzelnen Kalkulationsfaktors (Abgangsordnung, Rechnungszins, Sterbetafel).
7. Kommunikation von Anpassungen in Euro, statt in Prozent.

Punkt 1. und 2. betreffen die aktuelle – meines Erachtens sehr unglückliche – Sprachregelung des Verbandsdirektors des PKV-Verbands Volker Leienbach.

Fazit

Insgesamt müsste sich die PKV einfach mal Gedanken machen, wie sie vom Billig-Image wegkommt, denn der Markt funktioniert leider immer noch nach Preisrankings. Den PKV-Vorständen, und vor allem den Aktuaren, muss doch bewusst sein, dass bei den Beiträgen im Bestand, die ich regelmäßig zu sehen bekomme, die heutigen Angebote im Neugeschäft teilweise nicht zu halten sind. Die Kunden müssen später im hohen Maß nachzahlen, was sie vorne zu wenig gezahlt haben.

Schön wären auch Gedanken, wie man vom „dummen Kostenerstatter“ – also Payer – zum „Gesundheitsmanager“ – also Player – werden könnte. Dafür müssten aber neue innovative Produkte gestaltet werden und eine GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit einer Öffnungsklausel (individuelle Honorarvereinbarungen). Hier hat die PKV sowohl am 1. Januar 2009 als auch am 21. Dezember 2012 Chancen liegen lassen.

Auch ein entspannterer Umgang mit den Leistungen für kranke Menschen wäre wünschenswert, aber dazu später einmal mehr.

Über den Autoren

Thorulf Müller ist der KVProfi, anerkannter Fachmann und langjähriger Unternehmensberater der großen PKV-Versicherer. Heute einer der führenden Versicherungsberater im Bereich der biometrischen Versicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Krankentagegeld-, Zusatzversicherung, Rücktritt/Anfechtung, GKV-Rückkehr, und spezielle Formen der Arbeitskraftsícherung. Rechtsdienstleistung im Sinne von außergerichtlicher Durchsetzung der Rechte und Ansprüche. Ab 1. Januar 2017 bietet er auch qualifizierte Rechtsdienstleistung als Versicherungsberatung im Bereich Sachversicherung.

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